Eine gemeinsame Recherche des NDR und der Süddeutschen Zeitung hat ergeben, dass sowohl die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), als auch diverse Auskunfteien ohne Einwilligung Handydaten sammeln, speichern und sogar zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit verwenden.
Schufa-Vorgehen alarmiert Datenschützer: Löschung der Handydaten gefordert
Als „unzulässig“ stufen Datenexpertinnen und -experten die Vorgehensweise von Schufa und Co. ein. Diese ist laut NDR und SZ bereits seit 2018 im Gange und dürfte jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger betreffen, die in den vergangenen vier Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben.
Dazu kommen womöglich auch Millionen Menschen, die nur ihre Rechnung bezahlt haben und über diesem Weg in den Datenbanken von Auskunfteien wie Crif Bürgel gelandet sind. Eine vorherige Zustimmung der Verbraucherschaft wurde in keinem der Fälle eingeholt.
Bonitätsprüfung auf Grundlage heimlich erhobener Handydaten
Wie die SZ weiter berichtet, ließen einige Auskunfteien die gespeicherten Handydaten sogar in die sogenannten Scores von Verbraucher:innen einfließen. Diese dienen dazu, Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit einer Person zu beurteilen. Am Ende kann ein solcher Score darüber entscheiden, ob Verträge geschlossen oder Käufe auf Rechnung zugelassen werden.
Welche Auskunfteien diese Praktik nutzen, sei nicht klar. Lediglich Infoscore Consumer Data erklärte, derartige Handydaten nicht zu speichern. Crif Bürgel betonte, dass man die Informationen nicht zu Bonitätsprüfung nutzen würde.
Datenschutzkonferenz stärkt Verbraucherrechte
In einem aktuellen Beschluss hat die Datenschutzkonferenz (DSK) das Verhalten der Auskunfteien als „unzulässig“ erklärt und sich so verstärkt hinter die Rechte von Verbraucher:innen gestellt. Als Begründung nannte die DSK, dass „große Datenmengen über übliche Alltagsvorgänge im Wirtschaftsleben erhoben und verarbeitet würden“, es dafür aber keinen Anlass gäbe.
Bis 2018 war klar geregelt, dass Auskunfteien die Einwilligung für eine Erhebung von Handydaten benötigen. Mit der Umsetzung des DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) führten die erhöhten Anforderungen offenbar dazu, dass der Vorgang ab sofort ganz ohne eindeutige Zustimmung fortgeführt wurde, berichtet die SZ weiter. Dabei berief man sich auf „berechtigtes Interesse“.
Der Beschluss der DSK könnte nun bedeuten, dass genau dies aber nicht bestanden hatte. Dann dürfte die bisherige Speicherung durch Schufa und Co. nicht weitergehen und alle seit 2018 gesammelten Handydaten müssten zudem gelöscht werden.
Auskunfteien gehen auf die Barrikaden
Auf offizielle Anfragen von NDR und SZ antworteten die Auskunfteien nur vereinzelt oder verwiesen auf ein gemeinschaftliches Statement zur Thematik. Darin heißt es, Kreditwürdigkeitsprüfungen würden ohne zum Beispiel Handydaten nur „unnötig erschwert“. Vor allem „finanzschwächere Menschen“ profitierten von Verarbeitung ihrer Daten, wie etwa Migranten, junge Konsumenten und Senior:innen.
Ob es am Ende wirklich zur Löschung der Daten kommt, muss in den kommenden Monaten und womöglich vor Gericht geklärt werden. Bis dahin verbleiben diese in den Datenbanken von Schufa und Co.
Quellen: NDR, Süddeutsche Zeitung