Wer auf der Suche nach einem neuen Hand-Vertrag ist, informiert sich sehr wahrscheinlich bei den einschlägigen Anbietern wie die Telekom und andere. Sicher kann man alle derartigen Geschäfte online abwickeln, aber nicht selten suchen Leute auch einfach die entsprechenden Läden direkt auf, um sich dort beraten zu lassen. Doch wie die Verbraucherzentrale NRW nun mitteilt, ist das wahrlich keine gute Idee. Sie hat mehrere Telekommunikationsunternehmen aufgrund der gängigen Praxis in ihren Läden abgemahnt.
Telekom und Co.: Neue Handy-Verträge aufgeschwatzt
Wie die Verbraucherzentrale NRW angibt, habe man im Januar 2022 stichprobenartig insgesamt 198 Shops aufgesucht, darunter auch von der Telekom. Dabei stellte man fest, dass die Angestellten in den allermeisten Fällen ihren Verpflichtungen gar nicht nachgekommen sind.
Denn seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, das unter anderem Verbraucherinnen und Verbraucher vor unpassenden Verträgen bewahren soll. Oft bleibt keine Zeit, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen oder ihnen werden bewusst unpassende und teure Verträge untergejubelt. Von daher sind die Anbieter dazu verpflichtet, eine Vertragszusammenfassung mit allen wichtigen Details digital oder auf Papier vor Vertragsabschluss auszuhändigen.
Ernüchterndes Ergebnis
Doch das Resultat der Stichproben der Verbraucherzentrale fällt miserabel aus: In den 198 Läden wurde nur insgesamt sechsmal die Vertragszusammenfassung auch tatsächlich ausgehändigt. Und nur ein einziges Mal ohne vorherige Nachfrage. Zwölf Läden lehnten die Aushändigung sogar direkt ab, in 180 anderen Läden gab es immerhin Flyer, handschriftliche Angebote oder Ausdrucke.
In vielen Fällen versprach man die Vertragszusammenfassung erst nach der Unterschrift. Dadurch bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit geboten, sich weiter umzuschauen oder es sich noch mal zu überlegen. Deshalb habe die Verbraucherzentrale NRW die Unternehmen auch abgemahnt:
„Wir fordern die Unternehmen auf, ihren Informationspflichten nachzukommen und Kund*innen über die Vertragsdetails entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu informieren.“
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW
Darauf musst du achten
Solltest du dich also wegen eines neuen Handyvertrages im Laden informieren wollen, achte unbedingt darauf, dir keinen Vertrag so leicht aufschwatzen zu lassen. Bestehe außerdem auf die vorherige Aushändigung der Vertragszusammenfassung.
Darin sollten folgende Punkte enthalten sein:
- die Kontaktdaten des Anbieters
- wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste
- Aktivierungsgebühren
- Laufzeit und Bedingungen für Verlängerung und Kündigung
Dies ist insofern auch wichtig, weil es für im Laden abgeschlossene Verträge noch kein Widerrufsrecht gibt. Solltest du dennoch beim Handy-Vertrag getäuscht worden sein, gibt es einige Schritte, die du einleiten kannst.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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