Als der Dieselskandal 2015 aufgedeckt wurde, stand der Autobauer Volkswagen (VW) im zweifelhaften Rampenlicht. Man hat Motoren-Software so manipuliert, dass die Abgasangaben bei Tests stark beschönigt wurden. Wegen der betrügerischen Masche durften etliche Fahrer*innen mit einem verbauten EA189-Motor auf Schadensersatz klagen. Inzwischen ist klar, dass nicht nur VW Manipulationen angewendet hat. Der Europäische Gerichtshof will daher weitere Schadensersatzansprüche prüfen.
Dieselskandal: Für wen könnte es Geld geben?
Den Weg für Schadensersatz ebnete ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020. Hier durften dann all jene klagen, die ein Auto mit besagtem „Skandalmotor“, wie die WirtschaftsWoche ihn nennt, fuhren.
Allerdings zeigte der Dieselskandal auch, dass andere Autobauer weitere Möglichkeiten nutzten, die Abgasbilanz zu verändern. So soll es bei etlichen Motoren eine Drosselung je nach Außentemperatur geben. Diese soll insbesondere bei Temperaturen, die häufig unter Testbedingungen genutzt werden, weniger Abgase hervorbringen. Da hier jedoch keine Softwaremanipulation wie im Falle VWs vorliegt, hatten hier Kläger*innen bisher keine Chance.
Nun nimmt sich jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Sache an. Dadurch könnte sich das Deck neu mischen.
Mercedes könnte zum Präzedenzfall werden
Das kann Dieselbesitzer*innen hoffnungsvoll stimmen. In einem Urteil vom 21. März 2023, wo Mercedes-Motoren im Fokus standen, urteilte der EuGH, dass auch hier Anspruch auf Schadensersatz bestünde. Die Begründung: Beim Kauf des Fahrzeugs sichere man den Kund*innen zu, dass das Auto geltenden EU-Vorgaben entspricht. Verfügt dieses jedoch über eine unzulässige Abschalteinrichtung wie oben beschrieben, würde man dieses Versprechen nicht einlösen, erklärt WiWo weiterhin.
Allerdings liegt die Oberhand nun wieder beim Bundesgerichtshof. Das Urteil aus Luxemburg muss zwar für den Dieselskandal angenommen werden, jedoch hat der BGH einen gewissen Spielraum. Wie hoch ein Schadensersatzanspruch ausfällt und ob sich der Gang vor Gericht lohnt, entscheidet sich erst am 26. Juni 2023.
Bis dahin muss genau geklärt werden, welche Form der Abschalteinrichtungen als zulässig gelten und welche nicht. Zudem ist die Definition des Schadens ausschlaggebend, ob sich eine Klage lohnt. Entscheidet der BGH, dass es nur einen „kleinen Schadensersatz“ gibt, müssen die gefahrenen Kilometer aus den ursprünglichen Kaufpreis angerechnet werden. Hier dürfte sich der Aufwand finanziell kaum lohnen.
Quelle: WirtschaftsWoche
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