Im Verkehr auf deutschen Straßen ist eine Menge los. Nicht nur kurven zahlreiche Vehikel durch die Gegend, auch müssen alle viele verschiedene Schilder, Hinweise und Symbole möglichst jederzeit bekannt sein. Dabei kann es beizeiten passieren, dass einem die Bedeutung eines Schildes entfallen ist – zum Beispiel bei „Anlieger frei“. Deswegen erklären wir nachfolgend seine Bedeutung.
Verkehr: Das bedeutet „Anlieger frei“
Wer mit dem Auto unterwegs ist, dürfte schon oft unter einem Durchfahrtsverbotsschild einen weiteren Hinweis gelesen haben: „Anlieger frei“. Aber was bedeutet dieser Anhang zum Verkehrsschild? Und wer sind eigentlich diese Anlieger?
Wie der ADAC schreibt, sind Anlieger in erster Linie Personen, die entweder in der betreffenden Straße wohnen oder dort etwas zu erledigen haben. Tatsächlich würde es einfach genügen, überhaupt irgendeine Beziehung zum definierten Anliegerbereich zu haben. Das schließt neben berufsbedingten Erledigungen auch Privatleute ein, die zum Beispiel einfach jemanden besuchen wollen. Dabei reicht lediglich die Absicht zum Besuch. Das gilt natürlich auch, wenn man jemanden abholen möchte.
Der Hinweis „Anlieger frei“ kann auch unter dem Verkehrsschild auftauchen, das eine Fahrradstraße markiert. Wie der Name es schon sagt, dürfen Radfahrende ohne weiteres durchfahren. Personen mit Kraftfahrzeugen dürfen sie ebenfalls benutzen, insofern sie die genannten Kriterien als Anlieger erfüllen.
Auch wichtig zu wissen: Auf deutschen Straßen können hin und wieder ganz neue Zeichen am Wegesrand auftauchen. Diese drei neuen Verkehrsschilder solltest du unbedingt kennen, ansonsten könnte es teuer für dich werden.
Sonderregelung und Bußgelder
Während die Sachlage bei Gegenden mit Häusern recht eindeutig ist, gelten in Gebieten ohne Bebauung etwas andere Regeln. Bei Waldgebieten in freier Natur oder Seen darf man entsprechende Wege nur befahren, sofern ein Anlieger einzelnen oder pauschal allen Personen eine ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis erteilt hat. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn etwas „auf eigene Gefahr erlaubt“ ist, worauf zumeist ein gesondertes Schild hinweist.
Wer sich nicht an die Gesetzmäßigkeiten hält und unerlaubterweise eine Straße nur für Anlieger befährt oder dort unberechtigt parkt, riskiert ein Bußgeld. Je nachdem, ob man mit dem Kfz oder einem Fahrrad dagegen verstößt, variieren auch die Gelder. Die Beträge können zwischen 15 bis 100 Euro schwanken. Hier gibt es eine komplette Aufschlüsselung der Vergehen und Strafen.
Quellen: ADAC, Bussgeldkatalog.org
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