Steuerhinterziehung wird mit Strafen belegt, denn in Deutschland gilt sie als ernstzunehmendes Verbrechen. Gibst du deine Einkünfte absichtlich nicht wahrheitsgetreu an, gehen die Fälle vom Finanzamt schnell zum Gericht. Übersteigst du diese Summe, musst du sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Steuerhinterziehung: Diese Strafen können anfallen
In Deutschland gibt es einen festgelegten Strafrahmen für Steuerhinterziehung. Diese Spannen sind oft sehr weit gefasst, sodass Richterinnen und Richter im Einzelfall abwägen können.
Die auf Steuersachen spezialisierte Kanzlei Rose & Partner erklärt, dass man bei einer Steuerhinterziehung von bis zu 50.000 Euro in der Regel mit einer Geldstrafe zu rechnen hat. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gesamtsumme ab, die unterschlagen wurde. Ein Beispiel zur Orientierung liefert die Kanzlei Mauss.
Geldstrafen bei Steuerhinterziehung:
- 1.000 Euro unterschlagene Steuer: ca. 10 Tagessätze
- 5.000 Euro unterschlagene Steuer: 20-60 Tagessätze
- 10.000 Euro unterschlagene Steuer: 50-80 Tagessätze
- 25.000 Euro unterschlagene Steuer: 120-220 Tagessätze
- 50.000 Euro unterschlagene Steuer: 200-360 Tagessätze
- 100.000 Euro unterschlagene Steuer: 360 Tagessätze
Ein Tagessatz wird unter Berücksichtigung der Einkommenshöhe berechnet. Er entspricht in etwa einem Drittel des monatlichen Nettogehalts.
Mildernde und verschärfende Umstände
Zudem gibt es hier auch mehrere Gründe für eine Strafmilderung, aber auch -verschärfung, erkläre die Anwält*innen von Rose & Partner. Wenn deine Rechtsvertretung etwa nachweisen kann, dass die Steuerhinterziehung durch einen „geringen Bildungsstand oder steuerliche Unerfahrenheit“ verursacht wurde, kann eine Minderung erwirkt werden.
Wichtig: Eine Steuerhinterziehung kann auch bereits dann geahndet werden, wenn die Steuerklärung unvollständig abgegeben wurde. Wir empfehlen daher die Nutzung von Steuerprogrammen. Diese Prüfen in der Regel die Vollständigkeit der Unterlagen automatisch.
Steuerbetrug: Dann droht die Freiheitsstrafe
Für Steuerbetrug im großen Stil, also ab einer Summe von 50.000 Euro, kann auch das Gefängnis drohen. Hier haben Täter*innen noch die Chance auf Bewährung freizukommen. Mildernde Umstände in diesem Fall wären etwa die Steuerhinterziehung zur Fortführung des Betriebs, also nicht aus Eigennutz. Auch wenn man jahrelang vorher sich steuerehrlich verhalten hat, können Anwält*innen eine mildere Strafe verhandeln. Auch wenn man selbst die Steuerhinterziehung beendet oder früh ein Geständnis ablegt, verbessert man seine Chancen vor Gericht. Wenn man sich selbst anzeigt, kommt man womöglich straffrei davon.
Bei einer Steuerhinterziehung ab eine Millionen Euro hingegen wird es besonders ernst. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist ab diesem Punkt Pflicht. Strafverschärfungen können hier folgende sein:
- Täter*innen verfügen über steuerlichen Vorwissen.
- Die Tat wurde aus Eigennutz durchgeführt.
- Die Steuerhinterziehung erfolgt gewerbsmäßig.
- Unternehmungsstrukturen wurden zum Zwecke der Steuererziehung erschaffen.
Je nach Urteil kann also bei einer Steuerhinterziehung ab 50.000 beziehungsweise 1.000.000 Euro eine Freitheitsstrafe von fünf bis 10 Jahren drohen. In besonders schweren Fällen ist eine Bewähungsstrafe so gut wie augeschlossen.
Quelle: Rose & Partner, Kanzlei Mauss
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