Millionen von Autos sind auf den Straßen Deutschlands unterwegs und es werden nicht weniger. Und jedes braucht am Ende des Tages einen geeigneten Parkplatz. Die Suche danach kann schon mal länger dauern, als gut ist und könnte mitunter zu falschen Entscheidungen führen. Das kann Konsequenzen haben. Auch in einem verhältnismäßig neuen Fall ist dies möglich.
Parkplatz: Keine Verbrenner auf Elektroauto-Stellplätzen
Findet man keinen Parkplatz fürs eigene Gefährt, kann sich der Einfallsreichtum von Fahrzeugeigentümerinnen und -eigentümern zeigen. Dann ist das Vehikel schnell dort abgestellt, wo es eigentlich nicht hingehört. Seit einiger Zeit muss man in dieser Hinsicht auch auf eine neue Platzkategorie achten: die für Elektroautos.
Wer nun dort einen Verbrenner parkt, muss damit rechnen, dass der direkt abgeschleppt wird. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wie die Welt unter Berufung auf die Anwaltswebseite RA Online berichtet.
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Parkverbot, auch wenn freie Plätze vorhanden sind
Wie es weiter in der Urteilssprechung heißt, kann die Strafe auch dann Anwendung finden, wenn weitere freie Parkplätze für Stromer inklusive Ladesäulen vorhanden sind. Zuvor wurde in einem Fall darüber verhandelt, ob denn nicht ein einfaches Bußgeld ausgereicht hätte.
Doch dem Gericht zufolge soll eine Verkehrsbehinderung bestanden haben. Dazu reichte schon aus, dass der Platz für die in diesem Fall gesetzlich privilegierten E-Autos mitsamt Lademöglichkeit von einem Verbrenner besetzt war. Dabei spielte es bei der Urteilsverkündung noch nicht einmal eine Rolle, ob im betreffenden Zeitpunkt überhaupt ein Bedarf danach bestanden habe oder nicht.
Wer also demnächst wieder in der Stadt einen Parkplatz sucht, sollte demnach tunlichst drauf achten, nicht versehentlich neben einer Ladesäule für Elektroautos das Auto abzustellen. Sonst droht ein böses Erwachen. Mit etwas Glück weitet sich aber das neue Pilotprojekt zur Parkplatzsuche einer deutschen Stadt bald aus.
Quelle: RA Online (via Welt)
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