Wenn ein Kollege oder eine Kollegin plötzlich unerklärlich gute Laune hat, besteht die Möglichkeit, dass er/sie gerade eine Gehaltserhöhung erhalten hat. Aber was passiert eigentlich, wenn ich genauso lange im Unternehmen tätig bin und zudem genau die gleichen Tätigkeiten ausführe? Habe ich dann ebenfalls das Recht auf eine Gehaltserhöhung? Das sagt das Arbeitsrecht.
Gibt es ein Recht auf eine Gehaltserhöhung?
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Gehaltserhöhung, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber der Süddeutschen Zeitung. So ist es in Deutschland grundsätzlich zulässig, Arbeitnehmende unterschiedlich zu entlohnen.
Diese Ausnahmefälle gibt es
Nun wissen wir, dass es in Deutschland kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung gibt. Doch wie immer im Leben gibt es auch hier wieder ein paar Ausnahmen. Wie T-Online berichtet. Hierzu gehören:
- Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Dein Arbeitgeber kann an ein bestimmtes Vergütungssystem gebunden sein, das in Verträgen festgelegt ist.
- Betriebliche Übung: Es kann auch eine betriebliche Übung angewendet werden, die als eine Art Gewohnheitsrecht gilt. Wenn zum Beispiel regelmäßig alle zwei Jahre eine Gehaltserhöhung stattfindet, kann dein Arbeitgeber nicht einfach davon abweichen.
- Diskriminierungsverbot: Alter, Geschlecht oder Hautfarbe etwa dürfen nicht der Grund für Gehaltsunterschiede sein. Wenn du dich aus diesen Gründen ungerecht bezahlt fühlst, kannst du dafür entsprechende Indizien sammeln – anhand des Entgelttransparenzgesetzes. Gelingt es dir, muss dein Arbeitgeber die Vorwürfe widerlegen oder dir ebenfalls mehr bezahlen.
Wie hoch muss eine Gehaltserhöhung ausfallen?
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt vielmehr von deinen Fähigkeiten ab und möglichen betrieblichen Vereinbarungen. Im Allgemeinen sind etwa fünf Prozent bei einer Gehaltserhöhung nicht ungewöhnlich. Auch die Häufigkeit der Gehaltserhöhungen ist nicht einheitlich geregelt. Dies hängt ebenfalls von Faktoren wie der Dauer deiner Beschäftigung in dem Unternehmen ab. Mehr dazu liest du in unserem separaten Artikel zum Thema: Gehaltserhöhung – so viel Geld darfst du verlangen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, T-Online
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