Sommerzeit ist Urlaubszeit. Um sich von dem Arbeitsstress der ersten Jahreshälfte zu erholen, geht es für viele Arbeitnehmende in der wärmsten Zeit des Jahres in den wohlverdienten Urlaub. Doch dieser kann ganz schön kostspielig sein. Das Urlaubsgeld kann hier für Abhilfe sorgen. Aber wann bekommt man eigentlich das Urlaubsgeld ausgezahlt? Ist dafür ein bestimmter Monat vorgesehen? Die Antworten auf all diese Fragen findest du hier.
In welchem Monat wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Wann das Urlaubsgeld auf deinem Konto landet, hängt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zufolge in erster Linie von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Denn dort wird in der Regel festgehalten, wann genau die Sonderzahlung ausgezahlt wird. In den meisten Fällen zahlen Unternehmen die Sonderzahlung im Juni oder im Juli aus, so das Nachrichtenportal.
Wird die Sonderzahlung nur ausgezahlt, wenn man Urlaub genommen hat?
In manchen Fällen kann das durchaus möglich sein. Denn dem DGB-Rechtsschutz zufolge gibt es Arbeitgeber, die das Urlaubsgeld zu keinem festen Zeitpunkt auszahlen. Die jährliche Gesamtsumme des Urlaubsgeldes wird stattdessen auf die tatsächlich genommenen Urlaubstage aufgeteilt. Das bedeutet, dass jemandem, dem jährlich 2.000 Euro Urlaubsgeld zustehen, für jeden genommenen Urlaubstag zusätzlich 100 Euro ausgezahlt werden, wenn er 20 Tage Urlaub nimmt, berichtet der DGB-Rechtsschutz. Wann das Geld in diesem Fall dann auf dem Konto landet, hängt dabei vom Arbeitgeber ab.
Wie hoch fällt das Urlaubsgeld aus?
Da es keine gesetzliche Regelung für das Urlaubsgeld gibt, existiert auch keine rechtliche Vorschrift bezüglich der Höhe der Sonderzahlung, berichtet Karrierebibel. Wie viel Geld du letztlich auf dein Konto überwiesen bekommst, hängt dabei von der Branche als auch deinem Arbeitsvertrag ab. So erhalten Tarifbeschäftigte in der Regel etwa 50 Prozent des monatlichen Entgelts, berichtet das RND. Gibt es keinen Tarifvertrag, können Arbeitgeber und Arbeitnehmende entsprechende Regelungen über die konkrete Höhe des Urlaubsgelds im Arbeitsvertrag festhalten.
Quellen: RedaktionsNetzwerk Deutschland, DGB-Rechtsschutz, Karrierebibel
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