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Fernseher-Garantie: Das musst du über deine Rechte wissen

Eine Fernseher-Garantie kann dich viel Geld sparen, wenn ein neues Gerät nicht funktioniert. Erfahre jetzt, wann sie greift und was du dabei beachten musst.

Frau sitzt vor defektem Fernseher.
Bei einem Defekt, solltest du deine Fernseher-Garantie kennen. © Andrey Popov - stock.adobe.com

Endlich einen neuen 4K-TV im Haus und nach zwei Wochen der Super-GAU: Das teure Gerät ist defekt. Hier greift die Fernseher-Garantie und sorgt dafür, dass der Kauf nicht umsonst war. Welche Dinge du dabei beachten musst und warum Garantie nicht gleich Garantie ist, verraten wir dir in diesem Artikel.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Zunächst einmal musst du dir bewusst sein, dass Garantie nicht gleich Garantie ist. Mit dem, was im Volksmund oft Garantie genannt wird, ist genaugenommen die gesetzliche Gewährleistung gemeint. Diese gilt für alle von dir gekauften Elektronikprodukte, unabhängig davon, ob du sie online oder im Laden erworben hast.

Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn nicht im Vorhinein anders kommuniziert, eine Ware ohne Mängel zu verkaufen. Sollte sich innerhalb von zwei Jahren herausstellen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs bereits Mängel vorhanden waren, die einen Defekt herbeigeführt haben, ist der Verkäufer hier in der Verantwortung, wie die Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt.

Unter dem Begriff der Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers zu verstehen, die über die eigentliche Gewährleistung hinausgeht und keiner festen Laufzeit unterliegt.

Tipp: Überlegst du dir, einen neuen Fernseher zu kaufen? Wir zeigen dir, welche Faktoren du dabei auf deiner Checkliste haben solltest.

Wie lange gilt eine Fernseher-Garantie?

Wie eben schon erläutert, ist für eine Fernseher-Garantie keine gesetzliche Mindestlaufzeit festgelegt, weshalb Umfang und Inhalt gänzlich von Garantiegeber bestimmt werden können. Eine Praktik hat sich jedoch etabliert.

So bieten viele Hersteller und Verkäufer eine verlängerte Garantie an, die die gesetzliche Gewährleistung sowohl zeitlich, als auch inhaltlich übersteigt. Ein bekanntes Beispiel aus der Elektronikwelt wäre hier die Apple-Garantie „AppleCare“ des bekannten US-amerikanischen Techriesen.

Welche Schäden werden bei einem Defekt übernommen?

Laut gesetzlicher Gewährleistung müssen alle Schäden übernommen werden, welche durch Material- oder Produktfehler entstanden sind. Eigenverantwortliche Beschädigungen durch Herunterfallen, Gewaltanwendung oder sonstige unsachgemäße Verwendung sind hier nicht inkludiert. Auch das Öffnen des Gehäuses ist, besonders bei Handys, häufig ein Grund für die Erlöschung der Gewährleistung.

Sollte der Defekt nachweislich auf Herstellerseite zurückzuführen sein, hat dieser bis zu zwei Versuche, den Defekt zu repariere. Sollte dein Gerät nach zwei Reparaturversuchen weiterhin nicht ordnungsgemäß funktionieren, hast du Anspruch auf ein Ersatzgerät.

Wie gehst du im Schadensfall vor?

Unabhängig davon, ob du eine Gewährleistung oder eine Fernseher-Garantie in Anspruch nimmst, solltest du zunächst den Kundenservice kontaktieren und deine Situation schildern. Nicht selten kann über eine Ferndiagnose das Problem gelöst oder zumindest eindeutig ausfindig gemacht werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Herstellerseite dich über alle nötigen weiteren Schritte informieren.

Beachte allerdings, dass du nach einer gewissen Zeitspanne, 12 Monate nach Kauf, unter Umständen in der Beweispflicht stehst, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt existiert hat und nicht auf dich zurückzuführen ist. Vorher musst du lediglich anzeigen, dass das Gerät nicht wie angegeben funktionstüchtig ist.

Achtung: Verwahre während der Garantie- und Gewährleistungszeit den Kaufbeleg an einem sicheren Ort. Diesen musst du zum Nachweis, dass das Gerät dir gehört und zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben wurde, immer parat haben.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, eigene Recherche

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