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Elektronische Parkscheibe: Wer das tut, zahlt 40 Euro Strafe

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine elektronische Parkscheibe erlaubt. Eines dürfen Nutzende damit allerdings in keinem Fall tun.

Geparktes Auto mit einer elektronischen Parkscheibe im Vordergrund
© Erzeugt mit Midjourney durch Stephan Wilke, Amazon.de/Needit

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Ist kein Automat in der Nähe, benötigst du in der Regel eine normale oder elektronische Parkscheibe, wenn du dein Fahrzeug abstellen möchtest. Gerade im Innenstadtbereich sind die blau-weißen Anzeiger oft vorgeschrieben, so wie auf dem Parkplatz beim Einkaufen im Supermarkt. Und auch bei der Benutzung gibt es konkrete Vorschriften.

Elektronische Parkscheibe: Das ist verboten

Wie der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.) erklärt, müssen elektronische Parkscheiben zunächst sehr spezielle Anforderungen erfüllen, damit du sie überhaupt verwenden darfst. Daran solltest du dich bereits beim Kauf stark orientieren, weil es hier keine Toleranzbereiche gibt.

Das muss eine elektronische Parkscheibe können:

  • Automatische Zeiterfassung: Das Gerät muss die Ankunftszeit beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch einstellen und auf die nächste halbe Stunde runden können.
  • Manuelle Einstellung: Es sollte auch möglich sein, die Ankunftszeit manuell einzustellen, falls erforderlich.
  • Gut sichtbare Anzeige: Die angezeigte Ankunftszeit muss von außen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein, damit die Kontrolleure sie problemlos überprüfen können. Dabei darf sie nicht die Sicht der fahrenden Person behindern.
  • Manipulationssicherheit: Das Gerät sollte manipulationssicher sein, um Betrug zu verhindern.
  • Konformität mit Gesetzen und Vorschriften: Das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 muss auf der Vorderseite abgebildet sein und über dem Display „Ankunftszeit“ geschrieben stehen. Zudem ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern Pflicht.

Bei Verstössen gegen die genannten Voraussetzungen ist deine elektronische Parkscheibe eventuell nicht mehr gültig und kann finanzielle Sanktionen bedeuten. Da dies einem Parken ganz ohne Parkscheibe gleich kommt, sieht der entsprechende Bußgeldkatalog die folgenden Optionen je nach Parkdauer vor (via ADAC).

Mögliche Geldstrafen:

Ohne Parkscheibe geparktVerwarnungsgeld
bis zu einer Stunde25 Euro
bis zu zwei Stunden30 Euro
bis zu drei Stunden35 Euro
über drei Stunden40 Euro
Quelle: ADAC

Dieser Fehler kann teuer werden

Erfüllt das von dir verwendete Gerät alle Bedingungen, sollte es rein technisch dagegen keine Probleme geben. Bei der falschen Anwendung allerdings führen auch zulässige Varianten zu möglichen Bußgeldern. Dann nämlich, wenn du sie manuell einstellst, aber nicht auf die richtige Zeit achtest oder das Gerät selbst plötzlich fehlerhaft arbeitet. Strafen bis zu 40 Euro drohen dir dafür.

Lesetipp: Wer das auf der Parkscheibe einstellt, zahlt 40 Euro

Denn auch für die E-Exemplare gilt: Sie müssen laut ADAC „auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt“ werden. Stellst du den Pkw beispielsweise 16.05 Uhr auf dem Parkplatz ab, muss das Gerät 16.30 Uhr anzeigen. „Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen“, so der ADAC weiter.

Quellen: ADAC

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