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„Reparaturverbot für alle Autos, die älter als 15 Jahre sind“: Das steckt wirklich hinter dem Gerücht

Plant die EU wirklich ein Reparaturverbot? Bei einigen hat ein Vorschlag der Kommission offenbar Verwirrung gestiftet.

Person arbeitet am Motor eines Autos
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Im Kontext der Verkehrswende kochen Diskussionen immer wieder auf. Mal prallen dabei gute Argumente im Für und Wider aufeinander – häufig aber kollidieren auch Gefühle mit Fakten. Das geschieht seit einigen Wochen etwa mit Blick auf einen Vorschlag, den die Europäische Kommission (EK) bereits im Juli 2023 vorlegte. Das verbreitete Narrativ: Die EU will uns unsere Auto-Reparaturen verbieten.

Verbot für Auto-Reparaturen? Nein.

Konkret bereite „die EU derzeit ein Reparaturverbot für alle Autos vor, die älter als 15 Jahre sind und einer Pflichtinspektion (TÜV u.ä.) unterzogen werden müssen“, schrieb das rechtspopulistische Portal Journalistenwatch schon Mitte Januar unter Berufung auf einen Artikel des – wie er sich selbst nennt – „Alkohol-Junkies“ Guntram Beck. Binnen kurzer Zeit fand die Meldung ihren Weg auf Facebook, X (vormals Twitter) und andere soziale Medien. Tatsächlich steckt aber nicht viel dahinter.

Im Vorschlag der EK ist von einem solchen Verbot für Auto-Reparaturen keine Rede und auch ein entsprechendes Statement der Kommission stellt klar: „Das ist falsch.“ Der Vorschlag ziele darauf ab, „den Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge mit all ihren Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu verhindern“. Nichts daran hindere Autobesitzer*innen daran, ihre Fahrzeuge reparieren zu lassen, unabhängig von ihrem Alter.

Das bestätigte auch der EK-Sprecher Adalbert Jahnz gegenüber der Agence France-Presse (AFP). Ihm zufolge würden die vorgeschlagenen Anordnungen sogar darauf abzielen, die Reparaturfähigkeit der Fahrzeuge weiter zu unterstützen. Übrigens: Auch von den vielzitierten 15 Jahren ist in besagtem Vorschlag an keiner Stelle die Rede.

Verwechslungsgefahr: Gebraucht- und Altfahrzeuge

Häufig verwechselten Kritikerinnen und Kritiker des Vorschlags auch kurzerhand die Begriffe „Gebrauchtfahrzeug“ und „Altfahrzeug“. Daher eine kurze Erläuterung:

  1. Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die bereits zuvor genutzt wurden und weiterhin für den Straßenverkehr geeignet sind. Sie können gekauft und genutzt werden. Gebrauchtfahrzeuge können relativ neu oder auch älter sein, aber der entscheidende Punkt ist, dass sie sich in einem Zustand befinden, der ihre weitere Nutzung ohne wesentliche Reparaturen ermöglicht. Sie werden in der Regel über Autohäuser, von Privatpersonen oder auf speziellen Plattformen für gebrauchte Fahrzeuge verkauft.
  2. Altfahrzeuge hingegen sind Fahrzeuge, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind. Das bedeutet, sie sind entweder technisch nicht mehr fahrtüchtig, die Reparaturkosten würden den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen, oder sie sind aufgrund ihres Zustandes nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Altfahrzeuge werden oft recycelt oder verschrottet, und ihre Teile können wiederverwendet oder als Rohstoffe in der Produktion neuer Produkte genutzt werden.

Kurz gesagt: Der Hauptunterschied liegt in der Nutzbarkeit und dem Zustand: Gebrauchtfahrzeuge sind für eine weitere Nutzung vorgesehen, während Altfahrzeuge als nicht mehr nutzbar betrachtet und daher entsorgt oder recycelt werden.

Besseres Recycling statt Reparatur-Verbot

Die „Verbesserung der Behandlung von Altfahrzeugen durch Erhöhung der Quantität und Qualität der wiederverwendeten, und wiederaufbereiteten Werkstoffe sowie der Recyclingstoffe“, ist ein klar formuliertes Ziel des Vorschlags. Dadurch solle „der ökologische Fußabdruck im Zusammenhang mit dem Ende der Lebensdauer verringert“ werden. Ergänzt wird das durch die „Verstärkte Sammlung von Altfahrzeugen in der EU und Gewährleistung der technischen Überwachung der aus der EU ausgeführten Gebrauchtfahrzeuge, um die Zahl der ‚Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib‘ und ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren“.

Damit du auch künftig Falschmeldungen von tatsächlichen Neuigkeiten unterscheiden kannst, haben wir in unserem Artikel über die angebliche Zerstörung des griechischen Frachters Zogravia eine Liste von neun Tipps für deinen eigenen Faktencheck zusammengestellt.

Quelle: Journalistenwatch; Logistic Ready; Europäische Kommission; Instagram/eukommission; Agence France-Presse

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