Es gibt unzählige Möglichkeiten, die täglich wichtigsten News zu finden und zu lesen. Entsprechende Applikationen gibt es deshalb auch in Hülle und Fülle. Während viele davon harmlos sind, solltest du andere Exemplare der Apps löschen. Diese verfolgen nämlich einiges mit.
News-Apps löschen: Diese 3 fallen auf
Ein Grund, die Apps zu löschen, sind die enthaltenen Tracker. Bis zu 27 Stück finden sich nämlich laut Expertinnen und Experten darin. Überraschend ist, dass es sich dabei um drei weit verbreitete und sehr bekannte News-Dienste handelt: WELT News – Nachrichten live, DER STANDARD Nachrichten und DER SPIEGEL – Nachrichten.
Untersucht hat die Dienste die Plattform Mobilsicher, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wird. Im Rahmen des AppCheckers analysiert man hier in einem Schnell- oder Volltest verschiedenste Apps auf ihre Fähigkeiten, Zugriffe und andere Begleiterscheinungen, die Datensicherheit und Privatsphäre von Nutzer*innen betreffen.
Lesetipp: Diese 3 Messenger-Apps zu löschen, kann sich lohnen
Das steckt in den Nachrichtendiensten
Die Anwendungen von Welt, dem Standard und dem Spiegel wurden alle einer ausgiebigen Prüfung unterzogen: „Bei einem Volltest untersuchen wir eine App im tatsächlichen Betrieb, also während sie benutzt wird. Wir analysieren, welche Daten bei der Nutzung tatsächlich versendet werden und wer der Empfänger ist. Dazu durchsuchen wir den Datenfluss nach Kennnummern, Passwörtern und anderen Eingaben, die wir beim Test gemacht haben.“
Zu den Tests:
Dabei entdeckte man elf Tracker bei der Welt-App, 23 Tracker bei der Standard-App und sogar 27 Tracker bei der Spiegel-App. Im Detail finden sich darunter jene, die von den Fachleuten als Identitätsprovider und Datenhändler kategorisiert oder der Nutzungsanalyse zugeordnet werden.
Ein weiterer Grund, darüber nachzudenken, die Apps zu löschen, sind die Zugriffe der jeweiligen Anwendungen. Zwischen sieben und elf verschiedene Anfragen stellt jedes Exemplar. Gemeinsam haben sie, dass die meisten davon „nicht zustimmungspflichtig“ sind, das heißt ohne Nutzerabfrage erfolgen können.
Zugriffe ohne Nutzerzustimmung:
- Auf alle Netzwerke zugreifen
- Beim Start ausführen
- Google Play-Rechnungsdienst (In-App-Käufe)
- Netzwerkverbindungen abrufen
- Ruhezustand deaktivieren
- SD-Karteninhalte ändern oder löschen (ungültig ab Android 10.0)
- SD-Karteninhalte lesen (ungültig ab Android 10.0)
- Über anderen Apps einblenden (von AppChecker als „kritisch“ eingestuft)
- Verknüpfung hinzufügen
- Vibrationsalarm steuern
- Vordergrunddienst ausführen
- WLAN-Verbindungen abrufen
Zusätzliche Datenübermittlung
Gleichzeitig zeigt sich beispielsweise im Google Play Store, welche Daten man durch die Anwendungen verarbeitet. Hier müssen Entwickler*innen nämlich seit geraumer Zeit im Detail und transparent angeben, inwiefern Nutzerinformationen an Dritte übermittelt werden können.
„Daten, die mit anderen Unternehmen oder Organisationen geteilt werden können“:
- Welt-App: Nutzer*innen-IDs, Geräte- oder andere IDs, ungefährer und genauer Standort
- Standard-App: Geräte- oder andere IDs, E-Mail-Adresse und Nutzer*innen-IDs, App-Interaktionen, Absturzprotokolle
- Spiegel-App: Geräte- oder andere IDs, Absturzprotokolle, andere App-Aktivitäten, andere In-App-Mitteilungen
Quellen: AppChecker (Mobilsicher), Google Play Store
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.