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Autofahren nur zum Spaß: Wer das tut, muss bis zu 100 Euro Strafe zahlen

Wer im Sommerurlaub einfach entspannt mit dem Auto umherfährt, um ohne konkretes Ziel die Gegend zu erkunden, muss in Deutschland mit Geldstrafen rechnen.

Weißes Auto steht auf einer Straße in einer Stadt.
© Darya - stock.adobe.com

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Entspanntes Umherfahren mit dem Auto, dazu ausreichend Snacks, Musik aus dem Radio, kühle Luft aus der Klimaanlage und die Natur in ihrer vollen Blüte betrachten. Gerade im Sommer kann dies für viele Fahrer*innen überaus verlockend klingen. Doch das Spazierfahren mit dem Auto ohne konkretes Ziel kann in einigen Fällen für dich schnell sehr teuer werden.

Beim Autofahren ohne Ziel droht Bußgeld

Denn unnützes Hin- und Herfahren ist laut der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt. Ganz konkret steht dort geschrieben: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Auch Besitzer*innen von Motorrädern sollten hierbei Acht geben. Denn bei der Verhängung von Strafen wegen unnötigen Fahrens steht weniger die Art des Fahrzeugs im Mittelpunkt, als vielmehr die dadurch verursachte Lärmbelästigung und Luftverschmutzung.

Lesetipp: Sonnenbrille im Auto: Es drohen Bußgelder von bis zu 25 Euro

Auch Motorräder betroffen

Dabei kann es schnell zu hohen Strafen kommen. So erklären die Expert*innen von bussgeldkatalog.org: „Fahren sie innerorts unnütz mit ihrem Kfz hin und her und belästigen dabei andere Personen, werden 100 Euro fällig“ und richten dabei eine explizite Warnung an Liebhaber*innen von Sportwagen und Auto-Tuning.

Denn diese fahren oft nicht nur ziellos umher, um die schöne Landschaft um sich herum zu betrachten, sondern um ihr Auto zur Schau zu stellen und damit bewundernde Blicke zu ernten. Dies funktioniert am Besten in der Stadt, da hier möglichst viele Menschen unterwegs sind. Nicht selten, erzeugen sie dabei auch noch unnötigen Lärm. Doch wie bereits erwähnt greift genau hier die gesetzliche Regelung.

Quellen: Bundesministerium der Justiz, bussgeldkatalog.org

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