Messenger-Dienste sind praktische Helferlein im Alltag, so auch WhatsApp. Die Anwendung zählt zu den beliebtesten und am meisten verbreiteten ihrer Art. Die ein oder andere WhatsApp-Funktion wollen sicher viele User:innen nicht missen. Doch demnächst müssen sie mit neuen Einschränkungen in der Nutzbarkeit rechnen. Allerdings hat das auch einen triftigen Grund.
WhatsApp-Funktion: Nachrichten weiterleiten schwieriger
Wie WABetaInfo berichtet, planen die Verantwortlichen beim Mutterkonzern Meta die weitere Nachjustierung einer bestimmten WhatsApp-Funktion. Ganz konkret handelt es sich um das Weiterleiten von Nachrichten. In Zukunft soll es nur noch gestattet sein, eine bereits weitergeleitete Message an maximal eine weitere Gruppe zu senden. Die Funktion befindet sich in der Beta-Testphase.
Zuvor war es möglich, genau dies in einem Abwasch mit mehreren verschiedenen Gruppen zu bewerkstelligen. Mit der Neuerung musst du dies allerdings in jeweils einzelnen Schritten erledigen. Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass diese WhatsApp-Funktion eine Einschränkung erfahren hat. Schon zuvor begrenzte man das Weiterleiten von WhatsApp-Nachrichten mit zwei Pfeilen. Das sind Botschaften, die zuvor schon fünfmal weitergesendet wurden und damit aus einer Art Nachrichtenkette kommen. Du kannst sie anschließend nur noch an einen weiteren Chat schicken.
Kampf den Fake-News
Das Weiterleiten von Nachrichten ist eigentlich eine nützliche wie bequeme Funktion. Allerdings können sich so auch Falschmeldungen rasch verbreiten. Um dem entgegenzuwirken, entschied sich das Team hinter WhatsApp zu diesen begrenzenden Maßnahmen. Vorherige Aktionen zur Einschränkung der Weiterleitungen von WhatsApp-Nachrichten zeigten klare Wirkungen: So konnte man einen Rückgang geteilter Botschaften um bis zu 25 Prozent beobachten.
Dass eine WhatsApp-Funktion seitens der Entwickler:innen eingeschränkt wird, ist eine Sache – du selbst musst ja dann nicht weiter machen. Veröffentlichst du jedoch bestimmte Inhalte in deinem WhatsApp-Status, kannst du dich womöglich strafbar machen.
Quelle: WABetaInfo
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