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WhatsApp: Wer nicht hingeschaut hat, hat dieser Änderung unbemerkt zugestimmt

Der Messenger hat am 11. April seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) angepasst. Wer dagegen ist, hätte den Dienst seit dem nicht mehr verwenden dürfen.

WhatsApp-Icon auf einem Bildschirm mit einer Benachrichtigung.
© Aleksei - stock.adobe.com

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Immer mal wieder ändert WhatsApp seine Richtlinien ab. Das passierte auch am 11. April, als neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft traten. Durch die weitere Nutzung hast du dich allerdings automatisch damit einverstanden erklärt.

WhatsApp: Das ist neu

„Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien als Reaktion auf zwei neue EU-Verordnungen, das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte“, schrieb WhatsApp auf der dazugehörigen Supportseite. Im Fokus standen dabei gleich drei Neuerungen.

Das sagen die neuen AGB:

  • Den AGB werden zusätzliche Informationen über Richtlinien und Grundsätze hinzugefügt. Diese erklären, was auf WhatsApp erlaubt ist und was nicht.
  • Es kommen Details zu einer neuen EU-Vorschrift hinzu, durch die Nachrichten von WhatsApp an Drittanbieter zugelassen werden.
  • WhatsApp erklärt, wie die Richtlinien für die Nutzung der Kanäle aussehen, einschließlich wie man Inhalte meldet, Entscheidungen anfechtet und wie Kanäle empfohlen werden.

Dazu kam unabhängig davon eine Anpassung des Mindestalters von Nutzerinnen und Nutzern, das nun zur Vereinheitlichung von 16 auf 13 Jahre herabgesetzt wird: „Mit dieser Aktualisierung wird ein einheitliches Mindestalter für WhatsApp weltweit sichergestellt.“

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So akzeptierst du die WhatsApp-Änderungen

Um den neuen Richtlinien zuzustimmen, mussten Nutzer*innen laut WhatsApp nichts weiter tun, als den Messenger auch über den Stichtag hinaus zu verwenden: „Wenn du WhatsApp nach dem 11. April 2024 weiter nutzt, akzeptierst du diese Aktualisierungen unserer Nutzungsbedingungen.“

Wer dagegen nicht damit übereinstimmte, hätte demnach ab dem besagten Datum auf einen alternativen Dienst ausweichen müssen. Zumindest gab es den Angaben des Messengers zufolge keine ersichtliche Möglichkeit, aktiv zu widersprechen und WhatsApp dennoch weiter in Anspruch zu nehmen.

Quellen: WhatsApp

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