Datenschutz ist ein großes Thema, und wer außerhalb und an den Binnengrenzen der EU reist, muss damit leben, dass Daten öfter gespeichert werden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) liefert Informationen zu den Rechten, die man hier als deutscher Staatsbürger hat.
Informationsrecht
Vorab, in Deutschland habt ihr kostenfrei die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft zu den Daten, die über euch selbst gespeichert sind, zu stellen. Die Anlaufstelle hierfür ist das Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Ihr könnt Informationen zu den Daten selbst, der Herkunft, den Empfängern und dem Zweck der Speicherung verlangen.
Grenzkontrollen
Im Schengener Abkommen 1990 wurde die Reisefreiheit innerhalb der EU beschlossen, gleichzeitig sollte das Schengener Informationssystem (SIS) gewährleisten, dass die Fahndung nach Personen und Dingen nicht erschwert wird. Das SIS kann bei allen Grenzkontrollen an der Außengrenze des Abkommens, inklusive Flughäfen mit Flügen in oder aus der EU, mit nationalen Fahndungssystemen verwendet werden, um die Daten einer Person mit der Datenbank abzugleichen. Wenn ihr wissen wollt, ob eure Daten im SIS gespeichert sind, könnt ihr euch an das Bundeskriminalamt wenden.
Vor der Reise
Eine Fluggesellschaft beziehungsweise ein Reisebüro speichert die PNR (Passenger Name Record)-Daten in ihren Reservierungssystemen. Dazu zählen: Dauer und Ziel der Reise, Kontaktdaten, Kreditkartennummern, gegebenenfalls sogar Essenswünsche oder spezielle Hilfsmittel, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt.
Die EU hat mit einigen Staaten inklusive der USA ein Abkommen, das die Übermittlung dieser Daten vorsieht. Spätestens Mitte 2018 werden die PNR-Daten von den EU-Mitgliedsstaaten an Grenzkontrollen genutzt. In der EU werden diese Daten stolze fünf Jahre und in den USA fünfzehn Jahre gespeichert. Das US-Heimatschutzministerium gewährleistet aber ein Recht auf Auskunft. Es wird einem allerdings nicht einfach gemacht, an die Information zu kommen. Es gilt, einen bürokratischen Dschungel zu durchwühlen.
Einige Staaten fordern eine Vorabregistrierung. Die USA zum Beispiel verlangt nicht nur Pass- und Personendaten, sondern auch die Zieladresse in den Staaten mit dem ESTA-Formular. Die Anfrage kostet 14 Dollar und kann nur mittels Kreditkarte bezahlt werden.
Am Flughafen
Polizeikräfte und deren Beauftragte dürfen Personen am Flughafen aufhalten und kurz befragen. Dabei sind sie auch berechtigt, Papiere zu verlangen. Aufgegebenes Gepäck wird durchleuchtet und kann geöffnet werden, selbst wenn die Besitzer nicht anwesend sind. Gegebenenfalls dürfen die Schlösser eines Gepäckstücks geöffnet werden, was meist an einem zerstörten Schloss zu sehen ist. 24 Stunden lang darf die Polizei außerdem die Daten von Fluggästen speichern, die außerhalb der Schengen-Grenzen fliegen. Fluggesellschaften sind verpflichtet, zu kooperieren.
Am Bahnhof
Sollte eine Straftat am Bahnhof erwartet werden, hat die Polizei das Recht, Personen aufzuhalten und zu verlangen, dass diese sich ausweisen. Ist die Identifizierung nicht möglich oder schwierig, dürfen Lichtbilder gemacht werden.
Videoüberwachung
In der Regel sind Flughäfen und Bahnhöfe videoüberwacht, die Bundespolizei bekommt diese Daten und darf sie bis zu 30 Tage speichern. In der Öffentlichkeit muss eine Videoüberwachung mit einem Schild angezeigt werden.
Fazit
Es werden sehr viele Daten gesammelt, wenn man sich entscheidet, außerhalb der EU zu reisen, vor allem mit dem Flugzeug. Dennoch können deutsche Bürger froh sein, eine relativ transparente Regierung zu haben. Das Problem scheint eher, dass der Weg zu Informationen über persönlichen Daten, die wir durch das Recht auf Auskunft bekommen könnten, nicht immer leicht ist. Auch die Sammlung von Daten durch andere Länder ist eine eher undurchsichtige Angelegenheit.
Es ist wichtig, über seine Rechte aufgeklärt zu werden und zu sein. Dazu könnt ihr Fragen an Datenschutzbeauftragte auf diesem Portal stellen. Im Feed stehen bereits interessante Fragen und kompetente Antworten zur Auswahl.