Wenn ihre minderjährigen Kinder über WhatsApp kommunizieren, haben die Eltern mehrere Pflichten. Wie das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden hat, müssen sie sich von allen Personen, die im Smartphone ihres Kindes als Kontakte gespeichert sind, schriftlich die Zustimmung einholen, dass die Daten dort abgelegt sind.
Außerdem müssen sie mindestens einmal monatlich mit ihrem Kind ein Gespräch über die Verwendung des Smartphones führen, heißt es in dem Urteil (Az.: F 120/17 EASO), auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
Kontrolle von Kontakten im Smartphone
Im verhandelten Fall ging es um geschiedene Eltern mit einem elfjährigen Sohn. Dieser lebt überwiegend bei seiner Mutter. Immer wieder kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern wegen der Nutzung des Smartphones. Dabei spielte auch WhatsApp eine Rolle.
Das Gericht verpflichtete die Mutter dazu, schriftliche Zustimmungserklärungen von allen Personen einzuholen, die im Adressbuch des Smartphones gespeichert sind. Darüber hinaus soll sie mindestens einmal monatlich ein Gespräch mit ihrem Sohn über die Verwendung des Smartphones führen. Auch muss das Smartphone des Jungen regelmäßig kontrolliert werden.
Daten in Gefahr: Rechte der Kontakte betroffen
Ein Familiengericht habe Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung einer Gefahr für das Kind erforderlich sind, so das Gericht. Und die WhatsApp-Nutzung stellt nach Auffassung des Gerichts eine Gefahr für das Vermögen des Kindes dar. Denn bei der Nutzung von WhatsApp würden dem Betreiber Daten zur Verfügung gestellt, die nicht generell frei zugänglich sind.
WhatsApp lese das Smartphone-Adressbuch regelmäßig aus. Dies stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller betroffenen Personen dar – und ohne deren Zustimmung würde das Kind dieses Recht verletzen. Die Mutter sei verpflichtet zu handeln, da das Kind hauptsächlich bei ihr lebe.