Bisher war es für Inhaber einer VBB-Umweltkarte ganz simpel die Busse des Nahverkehrs zu nutzen: Einsteigen und dem Fahrer die Karte zeigen, das war alles. Eine Kontrolle der Gültigkeit der Fahrkarte fand praktisch nicht statt. Nun, rund sechseinhalb Jahre nach dem Start des E-Ticket-Projekts in Berlin und Brandenburg, wird sich das Verfahren für Abonnenten der Umweltkarte jedoch ändern.
Wie Golem berichtet, wird die elektronische (Selbst-)Kontrolle des E-Tickets seitens der Fahrgäste nämlich ab 1. März zur Pflicht. Dazu muss das elektronische Ticket im Kreditkartenformat an ein Lesegerät gehalten werden. Ist die Fahrkarte für den Tarifbereich sowie für die Tageszeit des Fahrtbeginns gültig, ertönt ein Piepen.
Auch optisch wird die Prüfung dargestellt: Ein optisches Signal zeigt dem Fahrgast an, ob das Ticket für die Fahrt genutzt werden kann. Leuchtet die LED grün, ist es gültig. Eine rot leuchtende LED weist auf einen ungültigen Fahrausweis hin. Wird die Karte zu kurz an das Gerät gehalten, leuchtet eine orangefarbene LED auf, der Vorgang muss dann wiederholt werden.
Fast alle Busse umgerüstet
Wie die BVG mitteilt, seien mittlerweile fast alle der rund 1.400 Busse mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet. Zu erkennen sind die so ausgerüsteten Busse an einem Logo, das sich vorne rechts am Fahrzeug befindet. Im Jahresverlauf sollen die Busse noch mit einem zweiten Kontrollgerät ausgerüstet werden. Bei Bussen, die noch nicht über die neue Kontrolltechnik verfügen, soll weiterhin das Vorzeigen der fahrCard beim Fahrer ausreichen.
Datenschützer sind besorgt
Wie die Berliner Morgenpost in ihrer Online-Ausgabe berichtet, ist das System in der Vergangenheit. Vor allem Datenschützer monierten, dass die gesammelten Daten der Fahrgäste genutzt werden könnten, um detallierte Bewegungsprofile der Kunden zu erstellen.
Die BVG selbst schreibt auf ihrer FAQ-Seite, dass durch „die getrennte Speicherung von persönlichen Daten im Vertriebssystem und die Speicherung von Kontrolltransaktionen in separaten Systemen“ ausgeschlossen sei, „dass Verkaufs- und Fahrdaten zugeordnet werden können“ und man alle Datenschutzvorgaben einhalte. Bewegungs- oder Fahrerprofile würden nicht erstellt werden.
Betroffen von der Umstellung sind rund 450.000 Inhaber der VBB-fahrCard.