Die Erstellung und die Nutzung einer Apple-ID war in Deutschland bis vor kurzem ab dem 13. Lebensjahr möglich. Nun hat Apple diese Regelung angepasst. Die User müssen nun mindestens 16 Jahre alt sein. Wenig spektakulär, hätte Apple nicht einen Haken in seine Voraussetzungen eingebaut. Aber von vorne.
Neues Mindestalter
Um Dienste wie iCloud, Apple Music oder den App Store nutzen zu können, benötigen Nutzer auf der ganzen Welt die sogenannte Apple-ID. Diese Kombination aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort dient dann als Verifizierung im Apple-Universum und lässt Nutzer Einkäufe tätigen oder Abos abschließen. In Deutschland musste ein User, der über eine solche ID verfügen wollte, 13 Jahre alt sein. Die Einkaufe konnten mit im Voraus bezahlten Guthaben beglichen werden.
Familienfreigabe nicht ohne Apple-Hardware
Die neuen Regelungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) heben eben dieses Alter an. Junge Apple-Kunden, die noch nicht 16 Jahre alt sind, bekommen ein Schreiben an die bei Apple hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt und werden darin aufgefordert, eine Zustimmung der Eltern im Rahmen der Funktion „Familienfreigabe“ zu hinterlegen.
Das Problem: Die Funktion „Familienfreigabe“, mit der Eltern Inhalte mit den Kindern teilen oder auch der Zugang zu bestimmten Inhalten geregelt werden kann, lässt sich nur über ein anderes Apple-Gerät erstellen, wie heise schreibt.
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Verfügen die Eltern also nicht über ein iPhone, einen iPod, ein iPad oder einen Mac, wird der Nachwuchs ausgesperrt. Die einzige Lösung: Die Jugendlichen müssen das in den Einstellungen hinterlegte Geburtsdatum „frisieren“, um die Apple-Dienste auch weiterhin nutzen zu können.