Die „Stiftung Neue Verantwortung“ (SNV) will mit Hilfe ihrer Forderung von „Mindeststandards für staatliches Hacking“ neue Regelungen und Einschränkungen erreichen. Vor allem im Punkt der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sehen die Verantwortlichen der Stiftung dringenden Handlungsbedarf.
Gegen übergriffige Staatshacker
Staatliche Quellen-TKÜ und Trojaner benötigen der SNV zufolge neue Regulierungen, die den zuständigen Ermittler dennoch nicht die Handlungsfähigkeit nehmen. Sie befasst sich vor allem mit möglichen politischen wie wirtschaftlichen Folgen der Digitalisierung und hofft auf eine Anpassung des rechtlichen Rahmens entsprechend der fortschreitenden Entwicklungen.
Des Weiteren betonen die treibenden Kräfte hinter den auf 25 Seiten ausgebreiteten Forderungen, dass man nicht gänzlich auf die Mittel der digitalen Strafverfolgung verzichten wolle. So sollen staatliche Hacker auch künftig noch dazu in der Lage sein, im Fall schwerster Straftaten auf Daten von Smartphone, PC und Cloud zuzugreifen. Man wolle lediglich gewährleisten, dass übergriffige Handlungen vermieden werden.
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Ebenso sollen die Anbieter entsprechender Hacking-Instrumente genauer kontrolliert werden. Mittels klarer Richtlinien soll so ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Sollte die SNV widererwarten mit ihren „Empfehlungen“ durchkommen, so hätte dies das Ende von Softwares wie UFED, einem Forensik-Tool, das in diversen Landeskriminalämtern eingesetzt wird. Derzeit scheint es jedoch so, als würde zumindest den meisten der Forderungen keine Folge geleistet, wenngleich sich doch Ermittler und verantwortliche Instanzen damit auseinanderzusetzen scheinen.