Wenn wir ehrlich sind, liegt doch unser Handy am Arbeitsplatz trotzdem immer griffbereit in unserer Nähe. Nur wenigen gelingt es, dass Smartphone tatsächlich während der Arbeitszeit völlig zu ignorieren. Doch was ist eigentlich erlaubt? Darfst du dein Handy im Job überhaupt privat nutzen? Wir klären dich auf.
Handy am Arbeitsplatz: Was ist überhaupt erlaubt?
Wer sein Handy am Arbeitsplatz nutzt, sollte sich zumindest einmal über die arbeitsrechtlichen Bedingungen informiert haben. Damit du in Zukunft nicht vielleicht sogar deine Kündigung riskierst, haben wir dir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Wie steht es um die private Handynutzung im Job?
Zu erst einmal wollen wir die allgemeine Frage klären: Darfst du dein Handy am Arbeitsplatz verwenden? Wenn es keine ausdrücklichen Weisungen gibt, ist die Handynutzung nicht verboten. Allerdings heißt das nicht, dass du nun jede Nachricht, die du erhältst sofort beantworten darfst, oder stundenlang telefonieren kannst. Dieses Verhalten fällt unter die extensive Nutzung und lenkt dich zu sehr von deiner Arbeit ab. Mit einem solchen Verhalten riskierst du nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar die Kündigung.
Einschränkung der Handynutzung am Arbeitsplatz
Die Nutzung deines Handys am Arbeitsplatz darf eingeschränkt werden. Allerdings muss der Arbeitgeber dies begründen. Die Regelung muss auch für alle Arbeitnehmer gelten. Sollte unterschiedliche Richtlinien gelten, müssen diese genau erklärt werden.
Komplettes Smartphone-Verbot im Betrieb – ist das möglich?
Nun bloß keine Panik bekommen: Ein komplettes Handy-Verbot darf nicht herrschen. Denn damit würde man dein Recht verletzten, dein Smartphone in der Pause zu nutzen. Es kann aber stellenweise verboten, wenn die Handynutzung beispielsweise betriebliche Abläufe behindern könnte.
Das solltest du bei der Nutzung von Diensthandy wissen
In manchen Betrieben ist es üblich ein Diensthandy zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wenn dein Arbeitgeber dir nichts anderes sagt, darfst du das Diensthandy auch für private Zwecke nutzen. Es wäre aber auch gut, wenn du daraus kein Geheimnis machst und es mitteilst. Das Handy am Arbeitsplatz zu nutzen ist zwar in Ordnung, sollte aber auch nicht exzessiv erfolgen.
Das Handy zu orten, ist für den Arbeitgeber nicht erlaubt. Du musst außerdem auch nicht in deiner Freizeit erreichbar sein, nur weil du ein Diensthandy bekommen hast. Die Ausnahme gilt nur für Bereitschaftsdienst. Da müsstest du natürlich trotzdem auch in deiner freien Zeit erreichbar sein.
Fazit: Einfach nicht bei der Handynutzung übertreiben
Wenn du dein Handy am Arbeitsplatz nutzen möchtest, riskierst du nicht sofort die Kündigung. Es sei denn du übertreibst es etwas mit der Handynutzung. Dann kann es durchaus sein, dass du mit einer Abmahnung oder Schlimmerem rechnen musst. Deine Handynutzung kann auch deine Karriere sabotieren, ohne dass du es mitbekommst. So ist übrigens die Rechtslage, wenn du dein Handy auf dem Weg zur Arbeit nutzt. Möchtest du noch mehr zu deinem Arbeitsrecht in Bezug auf dein Smartphone erfahren, kannst du alles bei der DGB Rechtsschutz GmbH nachlesen.