Wer während der Pandemie im EU-Ausland Urlaub machen möchte, muss zahlreiche zusätzliche Warnungen, Regelungen und Vorgaben beachten. Muss ich im Urlaubsland etwa bei einem Restaurant- oder Museumsbesuch einen Nachweis erbringen, dass ich getestet, geimpft oder genesen bin? Und können Bürgerinnen und Bürger den digitalen Impfnachweis per Smartphone auch vor Ort nutzen?
Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist als ein zusätzliches Angebot zu verstehen. Nach der Corona-Schutzimpfung können Bürgerinnen und Bürger über das Impfzentrum, Ärzte oder teilnehmende Apotheken ein Zertifikat beantragen. Auf diesem ausgedruckten Dokument findet sich ein QR-Code, den sie mit der Smartphone-Kamera in entsprechende Apps einlesen können. Halten sich Nutzerinnen und Nutzer nun an einem Ort auf, an dem sie den Impfnachweis erbringen sollen, können sie ihr Handy vorzeigen und das Gegenüber kann den gespeicherten QR-Code auslesen, um den Impfstatus zu überprüfen.
Um das Zertifikat erstellen zu können, übermitteln das Zentrum, die Apotheke oder die Arztpraxis einmalig alle wichtigen Daten an das Robert Koch-Institut (RKI), um diese signieren zu können. Dazu gehören Vor- und Nachname der Bürgerin oder des Bürgers, das Geburtsdatum sowie Angaben zum Impfstoff und der Impfung, darunter Impfdatum und welchen Impfstoff eine Person erhalten hat. Nachdem das Zertifikat erstellt wurde, werden die Daten beim RKI wieder gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden die Angaben nur auf dem eigenen Smartphone, nachdem dort der QR-Code eingelesen wurde. Nutzer können die Daten hier aber ebenso jederzeit löschen. Bei der Überprüfung des Codes sind für das Gegenüber dann der Impfstatus, Vor- sowie Nachname und Geburtsdatum einsehbar. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach Erhalt der zweiten Impfdosis.
Kann ich den digitalen Impfnachweis im Ausland nutzen?
Ja! Ein in Deutschland ausgestellter, digitaler Impfnachweis ist auch im EU-Ausland gültig. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website erklärt, ist Deutschland an den „europäischen Gateway-Server“ angeschlossen. Und weiter: „Damit können die Zertifikate EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genutzt werden.“ Dies bestätigt auch das RKI, das zudem darauf hinweist, dass auch digitale Test- und Genesenenzertifikate innerhalb der EU gültig sind.
Welche Apps stehen zur Verfügung?
In Deutschland gibt es mehrere Apps, mit denen Nutzerinnen und Nutzer das Zertifikat auf ihrem Smartphone speichern können – darunter die CovPass-App und die Corona-Warn-App. Die anderen EU-Länder haben ebenso teils eigene Apps, die Reisende nutzen können. So können Urlauber beispielsweise auch deutsche Nachweise in die französische „TousAntiCovid“-App einlesen, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz kürzlich in einer Übersicht über den mittlerweile in Frankreich vielerorts benötigten Gesundheitspass (pass sanitaire) erklärt hat.
Welche Regeln gibt es im Urlaubsland?
Einen Überblick, unter anderem über Reisewarnungen und in den einzelnen Ländern gültige Vorschriften, bietet das Auswärtige Amt. Hier gibt es beispielsweise Informationen darüber, was bei der Einreise zu beachten ist und welche Hygieneregeln gelten. Auch auf den Webseiten der entsprechenden Länder werden Touristen im Regelfall fündig.
In Frankreich gibt es beispielsweise Rückruflisten, ähnlich wie man das auch in Deutschland kennt. Ist das Einhalten der Abstandsregeln oder das Tragen einer Maske nicht ohne Unterbrechungen möglich, etwa in einem Restaurant, müssen sich Touristen in eine entsprechende Liste eintragen. Dies kann händisch geschehen oder beispielsweise auch über einen QR-Code mit der „TousAntiCovid“-App.
Was, wenn ich kein Smartphone besitze?
Sollten Reisende kein Smartphone besitzen, bleibt das bekannte gelbe Heftchen weiterhin ein gültiger Nachweis für eine Impfung. Auch ein ausgedruckter QR-Code kann auf Papier vorgezeigt werden, wie das RKI bestätigt. Nutzer des digitalen Impfnachweises sollten das Impfheft trotzdem auf die Reise mitnehmen, um auf der sicheren Seite zu sein, falls es doch zu Problemen kommen sollte. Zudem muss stets ein Ausweisdokument wie ein Personalausweis oder ein Reisepass mitgeführt werden, um die eigene Identität belegen zu können.