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Polizisten beleidigt? Mit diesen Strafen musst du rechnen

Wer Gesetzeshüter beschimpft, muss sich auf Bußgelder gefasst machen. Die Strafen variieren nach Härtegrad und können überraschend hoch ausfallen.

Mann argumentiert mit einem Polizisten
© Getty Images/KatarzynaBialasiewicz

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Werden Polizisten und Polizistinnen beschimpft, sprechen wir im Volksmund oft von der Beamtenbeleidigung. Strafen drohen dabei genau wie bei anderen Arten der Beschimpfung. Je nach Ausdruck oder Geste kann dich das sogar bis zu 4.000 Euro kosten.

Strafe wegen Beamtenbeleidigung: Gibt es das überhaupt?

Entgegen der allgemeinen Annahme gibt es in dem Sinne keine Beamtenbeleidigung in Deutschland – zumindest nicht als gesonderten, juristischen Tatbestand. Nichtdestotrotz solltest du bei der Verkehrskontrolle keine große Klappe haben, da die Polizisten und Polizistinnen etwaiges Fehlverhalten kinderleicht und ohne Zögern zur Anzeige bringen können.

Beschimpft du Amtstragende, gilt also der normale Tatbestand einer Beleidigung. Wie hoch in dem Fall die Strafe ausfällt, entscheidet letztendlich das Gericht. Dort wird auch entschieden, was überhaupt als Beleidigung gilt.

Kosten für Beschimpfungen im Überblick

In der untenstehenden Tabelle findest du einige Beispiele und ungefähre Kosten, die bei der „Beamtenbeleidigung“ auf dich zukommen können (via Bußgeldkatalog). Die Bußgelder stammen allesamt aus Gerichtsurteilen, aber richteten sich ebenfalls nach dem Einkommen des Täters oder der Täterin. Solltest du also einmal dich der „Beamtenbeleidigung“ strafbar machen, können die Strafen abweichen:

Kraftausdruck/ GesteStrafe (nach Gerichtsurteilen)
„Leck mich doch!“300 €
„Bekloppter“250 €
„Du blödes Schwein“475 €
„Was willst du, du Vogel?!“500 €
„Dumme Kuh“300 €
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“600 €
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!“500 €
Scheibenwischer-Geste1.000 €
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“1.600 €
„Schlampe“1.900 €

In einem Fall musste jemand für das Zeigen des Mittelfingers sogar 4.000 Euro bezahlen. Der Ausdruck „Alte Sau“ kostete jemand anders ganze 2.500 Euro. Die Zunge herausstrecken sorgte in einem weiteren Fall für eine Strafe von 250 Euro.

Gut zu wissen: Der Strafrahmen für Beleidigungen im Straßenverkehr richtet sich nach Paragraf 185 im Strafgesetzbuch (§ 185 StGB). Es können sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Widersprüchliche Gerichtsurteile

Allerdings gibt es auch einige Widersprüche in der Rechtssprechung. Immerhin entscheidet immer eine Richterin oder ein Richter individuell den Fall. So führt der Bußgeldkatalog einen weiteren Fall der „Beamtenbeleidigung“ auf, bei dem das Duzen eines Polizisten eine Strafe von 200 Euro einbrachte. Ein anderes Gericht in Dusiburg sah hierin jedoch keinen Tatbestand.

Zudem muss immer genau nach Kontext entschieden werden. So gab es einen Fall, wo ein männlicher Polizist als „Mädchen“ bezeichnet wurde. Anwaltssuche.de erklärt dazu, dass es sich bei dem Begriff „Mädchen“ an sich um keine Beschimpfung handle, es in diesem Kontext jedoch zur Herabwürdigung genutzt wurde. Es wurde ein Bußgeld von 200 Euro verhängt.

Interessant: In Regensburg entschied man, dass der Ausdruck „Bulle“ nicht als Beleidigung, sondern lediglich als Synonym für Polizeibeamte gelte.

Quelle: Bußgeldkatalog, Anwaltssuche.de

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