Schon im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Arbeitgeber die Inflationsprämie 2023 und bis Ende 2024 auszahlen können. Seit kurzem zählen auch pensionierte Angestellte des öffentlichen Dienstes zu dem Empfänger*innen. Rentnerinnen und Rentnern soll Bundeskanzler Olaf Scholz dagegen bereits eine klare Absage erteilt haben.
Inflationsprämie 2023/2024: Darum haben nur Rentner mit Pensionen Anspruch
Wie die Bundesregierung 2022 erklärte, sei man bereit, „bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“. So heißt es unter Punkt 10 des dritten Entlastungspakets vom 3. September zur Inflationsprämie 2023/2024.
Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge betrifft der Ausgleich „nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne“. Wie unter anderem die Main Post berichtet (unter Berufung auf eine Nachfrage von RTL beim Bundesfinanzministerium) sollen in diesem Rahmen auch Pensionärinnen und Pensionäre ein Anrecht auf den steuerfreien Betrag bekommen – also Personen, die im Dienst des Staates, Landes oder einer Kommune gearbeitet haben und danach eine Rente (Pension) erhalten. Ein entsprechender Referentenentwurf beziehe sich im Detail auf „Versorgungsempfängerinnen und Empfänger des Bundes“.
Davon ausgeschlossen sind dagegen Menschen, die während ihres Arbeitslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und eine reguläre Rente aus dieser beziehen. Zumindest gibt es derzeit keine Pläne für eine solche Sonderzahlung seitens der Bundesregierung. Das berichtet der Südkurier. Hintergrund sei der kürzlich beschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser wird demnach auch auf die Bundesbesoldung sowie die Bundesversorgung übertragen, unter den Menschen fallen, die eine Pension erhalten.
So äußerte sich Scholz zu Inflationsprämie und Rente
Im rheinland-pfälzischen Ort Bendorf soll Scholz bei einem Bürgerdialog noch einmal klar bekräftigt haben, dass es für Empfängerinnen und Empfänger von Rente keinen Ausgleich geben wird. Dabei soll der SPD-Politiker zunächst mit einem Lachen auf eine entsprechende Frage reagiert haben, wie unter anderem Nordbayern berichtet.
Er habe daraufhin gesagt: „Na ja, rechnen Sie mal die Zahl der Millionen Rentner mal 3000 Euro – und dann setzen Sie sich ganz langsam hin. Das ist eine ziemliche Summe Geld.“ Mit einer Zahlung an Rentnerinnen und Rentner ist demnach auch künftig nicht zu rechnen.
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Diese Personen sind berechtigt zur Inflationsprämie
Abseits der Rentenfrage gibt es Laut Bundesfinanzministerium dennoch eine ganze Reihe an Personen, denen die Inflationsprämie 2023 und 2024 zusteht. Darunter fallen die folgenden genannten Arbeitnehmergruppen:
- Arbeitnehmer*innen in Voll- oder Teilzeit
- kurzfristig Beschäftigte
- Minijobber*innen
- Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
- Auszubildende
- Arbeitnehmende im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende)
- Arbeitnehmende in Kurzarbeit
- Arbeitnehmende in Elternzeit
- Arbeitnehmende mit Bezug von Krankengeld
- Freiwillige im Sinne von Paragraf 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz und Freiwillige im Sinne von Paragraf 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz,
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind
- ehrenamtlich Tätige, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist
- Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist
- Arbeitnehmende in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit
- Beziehende von Vorruhestandsgeld
- Versorgungsbeziehende
Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Main Post, Südkurier, Nordbayern
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