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Mit diesem Einkommen musst du keine Steuererklärung machen

Nicht in jedem Fall musst man auch Gehalt und Co. versteuern. Die genaue Grenze dafür solltest du aber am besten kennen.

Frau macht ihre Steuererklärung
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Auch in diesem Jahr ist die Erklärung für viele wieder Pflicht. Ab wann man wirklich Steuern zahlen muss, ist dabei nicht unbedingt allen klar. Denn es gibt offizielle Grundfreibeträge, die dich davon lossagen. Sie orientieren sich am Einkommen von Einzelpersonen beziehungsweise dem Einkommen von Verheirateten.

Ab wann muss man Steuern zahlen?

Wie die Expert*innen von Finanztip erklären, hat jede und jeder das Recht, den Grundfreibetrag zu beanspruchen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine immer gleiche, festgesetzte Einkommensgrenze. Vielmehr variiert dieser von Jahr zu Jahr, wie die Übersicht zeigt. Ab wann man Steuern zahlen muss, hängt also an diesem Limit.

Grundfreibetrag von 2020 bis 2024

  • 2020: 9.408 € (Single), 18.816 € Paare
  • 2021: 9.744 € (Single), 19.488 € Paare
  • 2022: 10.347 € (Single), 20.694 € Paare
  • 2023: 10.908 € (Single), 21.816 € Paare
  • 2024: 11.694 € (Single), 23.208 € Paare

Die aktuell bis zum 2. Oktober fällige Einkommenssteuererklärung 2022 betrifft demnach lediglich Einzelpersonen, deren zu versteuerndes Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag übersteigt: „Wer als Single im Jahr 2022 ein steuerpflichtiges Einkommen bis 10.347 Euro hat, muss keine Einkommensteuer zahlen; für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, also 20.694 Euro“, heißt es bei Finanztip.

Was genau unter dem zvE zu verstehen ist und wo du den entsprechenden Betrag findest, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung:

„Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht im (Einkommen-)Steuerbescheid und dient der Festlegung der zu zahlenden Einkommensteuer. Das zvE ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge. Deshalb ist das zvE immer niedriger als das Brutto-Einkommen.“

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Hier kannst du berechnen, ab wann du Steuern zahlen musst

Wem das nicht ausreicht, der kann laut Finanztip den BMF-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Dieser bietet eine erste Orientierung, um zu verstehen, ob du eine Steuererklärung machen musst. Die Vorgehensweise erklärt man dazu wie folgt:

  1. Klicke auf „Berechnungen zur Lohnsteuer“ 
  2. Klicke im daraufhin erscheinenden Fenster unter „Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags“ auf die entsprechende Jahreszahl. 

Als Erklärung des Ministeriums erhältst du die Aussage, dass dieser zu versteuernde Jahresbetrag „in etwa dem zu versteuernden Einkommen entspricht“. Damit lässt sich dein zvE unverbindlich abschätzen und zumindest erahnen, ab wann du Steuern zahlen musst.

Quellen: Finanztip, Bundesministerium für Bildung und Forschung, BUndesfinanzministerium

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