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Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht – muss ich jetzt nachrüsten?

Neue Fahrzeuge müssen bald mit einer Art Blackbox ausgestattet sein. Sie soll in Folge von Unfällen genaue Daten liefern können.

Laptop auf dem Motorraum eines Autos
© Katarina - stock.adobe.com

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Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Diese Blackbox fürs Auto, wird ähnlich wie in Flugzeugen eingesetzt. Sie zeichnet eine kurze Zeitspanne vor und nach einem Unfall auf und liefert wertvolle Daten für die spätere Analyse.

EDR: Die Blackbox fürs Auto

Die Hauptfunktion des EDR besteht darin, durch die aufgezeichneten Daten ein tieferes Verständnis für die Umstände eines Unfalls zu ermöglichen. Er wird in der Regel im Airbag-Steuergerät eingebaut, das als Drehscheibe für alle relevanten Informationen der Beschleunigungssensoren dient. Diese Daten lösen nicht nur den Airbag aus, sondern initiieren auch die Aufzeichnungsfunktion des EDR.

Die Blackbox fürs Auto zeichnet einer Pressemitteilung des ADAC zufolge Parameter wie die Geschwindigkeit, die Motordrehzahl, den Lenkwinkel und den Auslösestatus des Airbags auf. Die Aufzeichnung wird fünf Sekunden vor einem Aufprall aktiviert und läuft noch 300 Millisekunden nach dem Aufprall weiter.

Du selbst musst kein EDR nachrüsten, wenn dein Auto über keines verfügt. Die Regelung gilt ausschließlich für neue Fahrzeuge.

Wem gehören die Daten?

„Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden“, so der ADAC.

„Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.“

Der ADAC weist darauf hin, dass die Daten des EDR nicht die einzige Informationsquelle für die Unfallrekonstruktion sein sollten. Sie sollten in Verbindung mit den physischen Beweisen am Unfallort und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen verwendet werden. Der EDR kann also die traditionellen Methoden der Unfallrekonstruktion unterstützen, sie aber nicht ersetzen.

Quelle: ADAC

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