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Parkplatz: Diesen Hinweis musst du beachten – sonst wirst du abgeschleppt

Nicht alle Parkplätze sind für alle gleichermaßen gedacht. Bei einem Hinweis solltest du deshalb besonders aufpassen.

Zahlreiche Autos auf einem Parkplatz.
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Millionen von Autos sind auf den Straßen Deutschlands unterwegs und es werden nicht weniger. Und jedes braucht am Ende des Tages einen geeigneten Parkplatz. Die Suche danach kann schon mal länger dauern, als gut ist und könnte mitunter zu falschen Entscheidungen führen. Das kann Konsequenzen haben. Auch in einem verhältnismäßig neuen Fall ist dies möglich.

Parkplatz: Keine Verbrenner auf Elektroauto-Stellplätzen

Findet man keinen Parkplatz fürs eigene Gefährt, kann sich der Einfallsreichtum von Fahrzeugeigentümerinnen und -eigentümern zeigen. Dann ist das Vehikel schnell dort abgestellt, wo es eigentlich nicht hingehört. Seit einiger Zeit muss man in dieser Hinsicht auch auf eine neue Platzkategorie achten: die für Elektroautos.

Wer nun dort einen Verbrenner parkt, muss damit rechnen, dass der direkt abgeschleppt wird. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wie die Welt unter Berufung auf die Anwaltswebseite RA Online berichtet.

Gehe auf Nummer sicher und hol dir einfach schnelle Hilfe ins Boot. Wir nennen dir fünf Park-Apps, die du kennen solltest und dir bei der Suche unter die Arme greifen.

Parkverbot, auch wenn freie Plätze vorhanden sind

Wie es weiter in der Urteilssprechung heißt, kann die Strafe auch dann Anwendung finden, wenn weitere freie Parkplätze für Stromer inklusive Ladesäulen vorhanden sind. Zuvor wurde in einem Fall darüber verhandelt, ob denn nicht ein einfaches Bußgeld ausgereicht hätte.

Doch dem Gericht zufolge soll eine Verkehrsbehinderung bestanden haben. Dazu reichte schon aus, dass der Platz für die in diesem Fall gesetzlich privilegierten E-Autos mitsamt Lademöglichkeit von einem Verbrenner besetzt war. Dabei spielte es bei der Urteilsverkündung noch nicht einmal eine Rolle, ob im betreffenden Zeitpunkt überhaupt ein Bedarf danach bestanden habe oder nicht.

Wer also demnächst wieder in der Stadt einen Parkplatz sucht, sollte demnach tunlichst drauf achten, nicht versehentlich neben einer Ladesäule für Elektroautos das Auto abzustellen. Sonst droht ein böses Erwachen. Mit etwas Glück weitet sich aber das neue Pilotprojekt zur Parkplatzsuche einer deutschen Stadt bald aus.

Quelle: RA Online (via Welt)

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