Es gibt diverse Verkehrsschilder, bei denen sofort klar ist, was sie bedeuten. Und dann gibt es jene Exemplare, die verwirren und deshalb ganz unbeabsichtigt zu Bußgeldern führen können. Dazu zählt das Symbol der Schneeflocke. Bis 2017 war es in Kombination mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu sehen. Genau dann wurde es allerdings kritisch.
Verkehrszeichen mit Zusatz 1007-30: Deshalb war es tückisch
Es gibt beziehungsweise gab gleich zwei Verkehrsschilder, auf denen eine Schneeflocke abgebildet ist. Bei dem dreieckigen Exemplar mit rotem Rand, dem Zeichen 101-51, handelt es sich um ein Gefahrenzeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO), das auf Schnee- oder Eisglätte auf der Fahrbahn hinweist. Ist es zu sehen, musst du mit glatten Straßenverhältnissen rechnen.
Da es selbst keine Verkehrsregeln aufstellt, kannst du auch nicht durch ein Bußgeld sanktioniert werden, solltest du es missachten. Anders verhielt es sich allerdings bei dem zweiten Exemplar mit Schneeflocke. Bis 2017 fand es sich als zusätzliches Verkehrsschild unterhalb eines Zeichens zur Geschwindigkeitsberenzung. Mit Einführung des Verkehrszeichenkatalogs wurde es dann aber ersatzlos gestrichen.
Es handelte sich um das Zusatzzeichen 1007-30 (Gefahr unerwarteter Glatteisbildung):
Genau dieses scheinbar harmlose Zusatzzeichen konnte allerdings schnell teuer werden. Denn was viele nicht wussten: War ein solches Symbol an ein Tempolimit gekoppelt, musste es in jedem Fall beachtet werden. Auch wenn aktuell keine Glättegefahr vorlag und selbst in den Frühlings- und Sommermonaten.
Im Bußgeldkatalog heißt es dazu:
„Sehen Sie also ein Verkehrszeichen mit Zusatz ‚Schneeflocke‘, müssen Sie die damit verbundene Vorschrift in jedem Fall befolgen, egal ob die Straße tatsächlich glatt ist oder nicht.“
Via Bußgeldkatalog
Mit diesen Bußgeldern war zu rechnen
Hintergrund der Bußgeldbestimmung war eine Erhöhung der Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein wichtiges Urteil dazu entschied 2014 das Oberlandesgericht Hamm (04.09.2014 – 1 RBs 125/14). Das berichtet unter anderem das Autoportal Efahrer.
Damals hatte ein Autofahrer geklagt, weil ihm eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt wurde. Er argumentierte damit, dass keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten, als er die Strecke befuhr und das Tempolimit in seinen Augen deshalb als aufgehoben galt. Die StVO regelt die Gültigkeit dieses Verkehrsschildes allerdings wie besagt anders.
Wie hoch eine Geldbuße am Ende bei Missachtung ausfällt, richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung. Sie kann laut Bußgeldkatalog je nach Fahrzeug bis zu 738,50 Euro betragen. Das ist der Fall, wenn du außerorts mit einem Pkw mehr als 70 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell gefahren bist. Wer dagegen „nur“ bis zu zehn km/h zu viel drauf hat, muss mit einer Strafe von 48,50 Euro rechnen.
Quellen: Bußgeldkatalog, Efahrer
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