Man sollte meinen, dass die Polizei bei einem Verkehrsschild, das durch Aufkleber oder Bewuchs vergleichsweise unkenntlich gemacht wurde, ein Auge zudrückt. Tatsächlich bist du vor der Bestrafung aber deshalb noch lange nicht sicher.
Verdeckte Verkehrsschilder: Das musst du wissen
Laut dem ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.) gilt für Verkehrsschilder in Deutschland der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Das bedeutet, ein Kennzeichen muss zunächst leicht erkennbar sein. Außerdem sollte es Autofahrerinnen und -fahrer lediglich einen kurzen Blick kosten, um es richtig einordnen zu können.
Wichtig ist dies vor allem bei fließendem Verkehr. Dort nämlich kann ein längeres Verweilen auf dem Symbol zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender oder zu eventueller Sachbeschädigung führen. Wer sein Fahrzeug abgestellt hat, dem steht wiederum mehr Zeit zur Verfügung, sich einen zweiten Blick zu verschaffen.
Wie juristische Fachleute, zum Beispiel vom Portal Unfall-Re, wissen, droht dir aus diesem Grund zunächst keine Strafe, wenn du ein Verkehrszeichen durch Schnee, Verwitterung oder ähnliche sichtbehindernde Umstände nicht angemessen wahrnimmst. Sie erklären dazu:
„Schwer erkennbare oder abnutzungsbedingt nur noch andeutungsweise erkennbare Verkehrszeichen entfalten daher keine Wirksamkeit.“
Unfall-Re.de
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Diese Ausnahmen gibt es
Dennoch ist diese Regel nicht allgemeingültig auf alle Verkehrsschilder anwendbar. Denn, so die Experten weiter, es gibt eine Ausnahme. Diese „gilt dann, wenn der Regelungsgehalt aufgrund der spezifischen Form klar erkennbar ist. Dies ist zum Beispiel bei Stopp- oder Vorfahrtachten-Schildern der Fall.“
Im Fall eines Stoppschildes würde das laut dem Bußgeldkatalog beispielsweise Bußgelder von bis zu 85 Euro bedeuten. Während ein einfaches Überfahren mindestens zehn Euro kostet, wird es nämlich deutlich teuerer, sobald daraus ein Unfall mit Sachbeschädigung entsteht.
Quellen: ADAC, Unfall-Re, Bußgeldkatalog
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