Nicht alle Verkehrsschilder sind immer auch für wirklich jede oder jeden Verkehrsteilnehmer*in gültig. Im Fall des Verbots 269 sind ausschließlich Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung betroffen. Diese dürfen dort, wo das Symbol aufgestellt wurde, nicht unterwegs sein.
Das steckt hinter dem Verkehrsschild
Auf dem runden Verkehrsschild mit roter Umrandung zu sehen ist das Piktogramm eines Fahrzeuges mit einer in oranger Farbe dargestellten gefährlichen Ladung auf Wasser. Im Detail bedeutet es, dass dort für entsprechend bepackte Vehikel ein Verkehrsverbot gilt. Gedacht ist dieses, um die unnötige Verunreinigungen von Gewässern zu verhindern.
Verkündet wurde das Zeichen in dieser Ausführung bereits am 14. Juni 1988 verkündet. Es löste damals das Vorgängerzeichen ab, das 1971 eingeführt worden war. Ab dem 1. September 2009 dann erhielt es die Bedeutung: Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 20 Litern wassergefährdender Ladung.
So sieht das Verkehrsschild 269 aus:
Als wassergefährdend gelten dabei in der Regel verschiedenste Flüssigkeiten und Stoffe. Dazu zählen Säuren, Laugen, Alkimetalle, Halogene, Bleisalze und Gifte. Da die potenziellen Folgen einer Missachtung besonders schwerwiegend sind, wird auch ein entsprechend hohes Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt, erklärt Führerschein.de.
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Achte auch auf diese Verkehrsschilder
Etwas „günstiger“, aber ebenfalls mit Sanktionen belegt, ist die Nicht-Beachtung anderer Verbotsschilder. Dazu zählt beispielsweise das Verkehrszeichen 277.1, ein spezielles Überholverbot. Die Strafe liegt hier bei 70 bis 150 Euro. Das Verhängnisvoll: Vielen ist dieses Zeichen bislang gar nicht bekannt.
Ebenso selten ist ein anderes Verkehrszeichen für Radfahrer. Es kann dich ähnlich teuer zu stehen kommen und um die 100 Euro Bußgeld kosten. Es ist neu und zudem recht selten verbreitet. Wer es bisher noch nicht gesehen hat, könnte es also entsprechend leicht übersehen.
Quellen: Führerschein.de
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