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Auto: Wer diese Funktion ausstellt, zahlt 5.000 Euro Strafe

Der ADAC warnt davor, die Start-Stopp-Automatik dauerhaft zu deaktivieren. Erlaubt ist dies nämlich nur bei wenigen Fahrzeugen und kann darum teuer werden.

Mann sitzt im Auto und schaut sich etwas an
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Hast du im Fahrzeug eine Start-Stopp-Automatik, solltest du genau darauf achten, wie du damit umgehst. Der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.) rät beispielsweise dringend davon ab, die Funktion komplett auszuschalten. Und das aus gutem Grund.

Start-Stopp-Automatik: Davor warnt der ADAC

Tatsächlich gibt es den Fachleuten zufolge gleich zwei Dinge, die dagegen sprechen, die Start-Stopp-Automatik still zu legen. So kann die Abschaltung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Zudem droht eine Verschlechterung des Abgasverhaltens. Vor allem Ersteres führt allerdings schnell zu hohen Kosten und sogar Bußgeldern.

Wie man erklärt, kommen wohl vermehrt Dongles für die Diagnosebuchse oder auch Handy-Anwendungen zum Einsatz, die die besagte Funktion in Verbrennern dauerhaft deaktivieren. Der ADAC vermutet dahinter die Angst vor verstärktem Verschleiß oder ein ausbleibendes Anspringen des Motors an der Ampel.

Allerdings warnt man explizit vor den Folgen einer Deaktivierung der Start-Stopp-Automatik, weil dies „nur bei Autos zulässig [ist], bei denen das in der Betriebserlaubnis so vorgesehen ist“. Und das wiederum treffe nur auf die wenigstens Modellen zu. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb am besten bei seinem Hersteller nachfragen.

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So teuer kann es werden

Die ersten Kosten, die daraus für dich resultieren können, betreffen deinen Versicherungsschutz. Denn ohne gültige Betriebserlaubnis kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro in Regress gehen, also eine Rückerstattung oder Entschädigung in dieser Höhe verlangen. In deiner Kaskoversicherung kann zusätzlich Leistungsfreiheit bestehen, das heißt es muss für eigentlich versicherte Schäden nicht bezahlt werden.

Hier hören die Kosten allerdings nicht auf. Wirst du nämlich beim Fahren ohne Betriebserlaubnis erwischt, droht dir zudem ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Gefährdest du zusätzlich den Verkehr, steigt diese Geldstrafe noch einmal auf 90 Euro an, wie der Bußgeldkatalog zeigt. Wer einen Bus oder Lkw führt, muss sogar mit 180 Euro rechnen.

Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog

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