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Autoreifen: Das ist ab 2024 verboten – 60 Euro Strafe

Eine neue Regelung für die Bereifung deines Pkw tritt ab dem kommenden Jahr in Kraft. Diese verbietet die Verwendung bestimmter Modelle im Winter.

Mann hält Autoreifen fest
© Volodymyr Skurtul - stock.adobe.com

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Wer ab Oktober 2024 in winterlichen Verhältnissen mit sogenannten M+S Autoreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Diese werden schon seit 2018 nicht mehr hergestellt, gelten aber in wenigen Monaten dann als nicht mehr erlaubt.

Was bedeutet M und S bei Autoreifen?

Hinter der Bezeichnung „M+S“ steckt „Matsch und Schnee“ (oder „Mud and Snow“ im Englischen). Reifen mit dieser Kennung sind primär für den Einsatz in matschigem oder verschneitem Gelände konzipiert. Sie eignen sich entsprechend besonders im Winter und unter winterlichen Straßenbedingungen. Die Exemplare haben spezielle Profilierungen und Gummimischungen, die eine verbesserte Traktion auf schneebedeckten oder matschigen Straßen bieten sollen.

Wichtig zu beachten ist, dass man M+S-Reifen nicht automatisch mit Winterreifen gleichsetzen darf. In einigen Ländern und Regionen müssen Fahrzeuge im Winter bereits mit speziellen Winterreifen ausgestattet sein, die das Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol) tragen, um den Anforderungen für winterliche Fahrbedingungen zu entsprechen. Gleiches gilt dann ab Oktober 2024 auch in Deutschland, wie unter anderem Auto Motor Sport berichtet.

Aber: Wer Reifen mit beiden Bezeichnungen verwendet, darf auch weiterhin mit M+S-Reifen unterwegs sein. Achte dennoch darauf, bei Winterreifen diesen Fehler nicht zu machen.

Diese Strafe droht bei falschen Reifen

Für die falsche Bereifung bei entsprechenden Wetterverhältnissen gibt es laut Bußgeldkatalog festgelegte Sätze. Demnach werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn du im Winter mit nicht zugelassenen Winterreifen fährst. Behinderst oder gefährdest du dabei den Verkehr, zahlst du bis zu 100 Euro. Im Falle eines Unfalls erhöht sich das Bußgeld sogar auf 120 Euro.

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Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, dass in Deutschland die situative Winterreifenpflicht gilt, die im Paragraphen 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Diese umfasst unter anderem die folgenden Regeln:

  1. Zeitraum: Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland nicht für einen festen Zeitraum, sondern situativ. Sie tritt in Kraft, wenn die Straßen winterliche Bedingungen aufweisen, also bei Schnee, Matsch oder Glätte.
  2. Mindestprofiltiefe: Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Es wird jedoch empfohlen, Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern zu verwenden, um eine bessere Traktion zu gewährleisten.
  3. Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten in Deutschland als Winterreifen und können bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
  4. Versicherungsschutz: Bei einem Unfall, der auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Es ist daher wichtig, den vorgeschriebenen Reifenstandard zu erfüllen.

Quellen: Auto Motor Sport, Bußgeldkatalog, Gesetze im Netz

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