Veröffentlicht inVerbraucher

Neue Regelung: Wenn das passiert, darf dir der Strom gedrosselt werden

Neue Richtlinien erlauben es künftig, dass Anbieter in den Stromverbrauch ihrer Kundinnen und Kunden eingreifen.

Ein Mann mit Taschenlampe liest einen Stromzähler ab
© Andrey Popov - stock.adobe.com

Strom sparen beim Camping

In der Natur steht dir häufig keine unbegrenzte Energie zur Verfügung. Daher ist es sinnvoll, beim Camping Strom zu sparen.Wir zeigen dir drei hilfreiche Tipps, mit denen du das leidliche Suchen nach Strom umgehen kannst und immer genügend Saft bereit steht.

Neu erlassene Richtlinien der Bundesnetzagentur stehen im Mittelpunkt der möglichen Maßnahme. Diese regeln ab 2024 das Recht, den Stromverbrauch steuerbarer Wärmepumpen und Elektroauto-Ladestationen zeitweise zu begrenzen.

Stromverbrauch ab 2024: Das wird erlaubt

Im Detail sieht die Methode zur Entlastung des Netzes vor, den Stromverbrauch der Geräte und Stationen zwar zu drosseln, dies jedoch nur so stark, dass die Mindestleistung erhalten bleibt. Wärmepumpen und E-Autos können damit weiterhin betrieben beziehungsweise aufgeladen werden, wie unter anderem Chip unter Berufung auf die deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Das bedeutet eine Reduzierung auf bis zu 4,2 Kilowatt für die Dauer der Überlastung. Im Fall von Elektrofahrzeugen würde es damit im Durchschnitt etwa zwei Stunden dauern, Energie für eine Strecke von 50 Kilometern aufzunehmen. Besonders wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist allerdings Folgendes: Die erlaubte Einschränkung darf nicht auf den normalen Stromverbrauch im Haushalt angewendet werden.

Lesetipp: Diese Geräte fressen auch im Standby viel Strom

Benachteiligte erhalten eine Ermäßigung

Wer dennoch zum Beispiel als Betreiber steuerbarer Wärmepumpen von der Maßnahme betroffen ist, darf mit einer Ermäßigung rechnen. Diese kann auf zwei Arten gewährt werden. Zum einen ist eine jährliche Pauschale beim Netzentgelt möglich. Zum anderen kann die Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte eingefordert werden.

Künftig soll es noch eine dritte Option geben. So ist ab 2025 vorgesehen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch ein zeitvariables Netzentgelt wählen. Dieses würde dann bedeuten, in Zeiten geringer Netzauslastung auf niedrigere Netzentgelte zu bezahlen.

Quellen: Chip (dpa)

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.