Egal, bei welchem Mobilfunkanbieter man hierzulande untergekommen ist, anscheinend besteht weitläufig das Risiko, dass die Schufa dadurch mehr Informationen erhalten hat als sie sollte. Davor zumindest warnen Fachleute der Kanzlei WBS.Legal. Kund*innen können überprüfen, ob auch sie betroffen sind und gegebenenfalls Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro einfordern.
Schufa: Diese Daten wurden an sie übermittelt
„Nahezu alle großen deutschen Mobilfunkanbieter wie Telefónica (o2), Telekom und Vodafone übermitteln seit Jahren sogenannte Positivdaten an die Schufa – ohne Einwilligung ihrer Kunden. Etwa ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer sind betroffen“, heißt es auf dem Rechtsportal. Anwalt Christian Solmecke sagt: „Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz!“
Ermittelt haben diese Ergebnisse die Kanzleien WBS.LEGAL und Legalbird durch die Sichtung und Auswertung tausender Schufa-Auskünfte. Schon zuvor hatte ein gerichtliches Urteil entschieden, dass derartige Datenweitergabe illegal ist. Schadensersatz steht betroffenen Personen deshalb zu.
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Trotz Gerichtsurteil kein Einsehen
Dass Schufa und Handydaten Hand in Hand gehen, ist nicht neu. Schon 2021 hatten der NDR und die Süddeutsche Zeitung aufgedeckt, „dass praktisch alle deutschen Mobilfunkbetreiber […] Positivdaten an die Schufa weitergegeben haben“, erklärt WBS.Legal. Die Verbraucherzentrale war anschließend gerichtlich gegen die drei größten vorgegangen.
Nachdem man im April 2023 ein verbindliches Urteil gegen Télefonica (o2) erwirkt hatte (LG München I, Urteil vom 25. April 2023, Az. 33 O 5976/22), wäre eigentlich eine freiwillige Einwilligung zur Datenweitergabe nötig gewesen. Das wurde laut den Rechtsexpert*innen allerdings nie umgesetzt.
Für Solmecke ist das katastrophal: „Wir haben mittlerweile die Datenschutzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller gängigen Mobilfunkbetreiber in Deutschland überprüft. Es ist erschreckend, dass kaum einer bis heute seine Weitergabepraxis angepasst hat. Vielmehr scheint man es hier vorzuziehen, den Weg durch die Instanzen zu gehen, anstatt sich die Einwilligung in die Datenweitergabe an die Schufa zu holen.“
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So prüfst du, ob dir Geld zusteht
Die aktuell prognostizierte Höhe des Schadensersatzes beruht auf Zahlungen, die diverse Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen ausgeurteilt haben. „Bei einer Weitergabe höchstpersönlicher Daten sind sogar 15.000 Euro angemessen, wie da+s AG Stuttgart entschied“, ergänzt Solmecke.
Wer prüfen möchte, ob die eigenen Informationen an die Schufe weitergereicht wurden, kann das über das Formular von WBS.Legal tun. „Bislang haben sich rund 100.000 Verbraucher bei uns gemeldet. Wir prüfen jetzt in jedem Einzelfall, ob ein Vorgehen sinnvoll ist“, so Andreas Quauke von Legalbird.
Quellen: WBS.Legal; dejure.org
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