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E-Zigarette: Wer das tut, zahlt 80 Euro Strafe

Wer ein Einweg-Gerät verwendet, sollte darauf achten, was er nach dem Verbrauch damit anstellt. Denn das kann zu hohem Bußgeld führen.

Verschiedene bunte E-Zigaretten
© yta - stock.adobe.com

Am 3. Juni ist Europäischer Tag des Fahrrads

Seit 1998 wird am 3. Juni in vielen europäischen Ländern der Tag des Fahrrads gefeiert.Er soll auf die zunehmende Belastung durch den Automobilverkehr hinweisen und das Fahrrad mehr in den Fokus des täglichen Gebrauchs rücken.

E-Zigaretten sind so beliebt wie nie. Im Vergleich zu den herkömmlichen „Glimmstängeln“ sollen sie einige Vorteile haben, wie beispielsweise weniger gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. Nicht ohne Grund dienen sie vielen als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung. Eines kann dennoch schnell und ungeahnt teuer werden.

E-Zigaretten: Darum droht Bußgeld

Was viele nicht wissen oder übersehen: Bei E-Zigaretten handelt es sich um elektronische Geräte. Zu ihren Hauptkomponenten gehört ein Lithium-Ionen-Akku, der generell zwar aufladbar ist, oft aufgrund fehlender Ladeanschlüsse aber nur einmal verwendet werden kann. Werden die Geräte also danach in den Hausmüll geworfen, ist das ein Verstoß, der mit Bußgeld geahndet werden kann. Der Grund: Sie gelten als Elektroschrott.

Das enthalten E-Zigaretten:

  1. Akku (Batterie): Die Stromquelle der E-Zigarette, die das Heizelement (Verdampfer) antreibt.
  2. Verdampfer (Atomizer): Eine Einheit, die das E-Liquid erhitzt und in Dampf umwandelt. Der Verdampfer enthält eine Heizspule und einen Docht, der das E-Liquid zur Spule transportiert.
  3. E-Liquid (E-Juice): Die Flüssigkeit, die verdampft wird. Sie besteht meist aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG), Nikotin (optional) und Aromastoffen.
  4. Mundstück (Drip Tip): Das Ende des Geräts, durch das Benutzer*innen den erzeugten Dampf inhalieren.
  5. Tank oder Kartusche: Ein Behälter, der das E-Liquid hält und es dem Verdampfer zuführt.

Wie funktioniert eine E-Zigarette? Zunächst schaltet man das Gerät ein. Normalerweise passiert das durch Drücken eines Schalters oder – bei automatischen Modellen – durch einfaches Inhalieren. Der Akku liefert nun Strom an den Verdampfer, der das E-Liquid erhitzt. Dieses wiederum wird in Dampf umgewandelt, den die oder der Benutzer*in schließlich durch das Mundstück inhaliert.

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Diese Geldstrafen sind in Deutschland möglich

Wer E-Zigaretten und damit Elektroschrott unachtsam und falsch entsorgt, muss je nach Bundesland mit zum Teil erheblichen und sogar vierstelligen Beträgen rechnen. Am teuersten kann es mit 2.500 Euro in Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen werden, wie Bußgeldkatalog.org zeigt.

Bußgelder bei falscher Entsorgung von Elektroschrott:

BundeslandBußgeld (ein Elektrogerät)
Baden-Württemberg50 – 200 Euro
Bayern80 – 240 Euro
Berlinkeine Angabe
Brandenburg37,50 – 150 Euro
Bremen50 – 200 Euro
Hamburg75 – 250 Euro
Hessen150 – 2.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern10 – 20 Euro
Niedersachsen150 – 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen50 – 150 Euro
Rheinland-Pfalz50,13 – 204,52 Euro
Saarland50 – 200 Euro
Sachsen150 – 2.500 Euro
Sachsen-Anhaltkeine Angabe
Schleswig-Holstein50 – 150 Euro
Thüringen150 – 2.500 Euro

Der Durchschnitt entsprechender Geldstrafen liegt bei 80 Euro. Es lohnt sich also ganz genau aufzupassen, was du mit deiner E-Zigarette nach Gebrauch tust. Deren richtige Entsorgung ist zudem vor allem wichtig, um Umweltschäden zu vermeiden und die Gesundheit von Menschen zu schützen.

Übrigens: Da die Geräte aus mehreren Teilen bestehen, die unterschiedliche Risiken darstellen, müssen sie idealerweise separat entsorgt werden.

  • Akkus/Batterien: Diese sind als gefährlicher Abfall eingestuft und dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Bringe sie zu einer Sammelstelle für Batterien, die in vielen Supermärkten, Elektronikgeschäften oder kommunalen Recyclinghöfen zu finden ist.
  • E-Liquid-Behälter: Entleere verbleibendes E-Liquid und spüle den Behälter gründlich aus. E-Liquid-Reste gelten als Sondermüll und sollten entsprechend entsorgt werden. Leere Behälter können je nach Material (Plastik oder Glas) im Recycling entsorgt werden.
  • Gerät selbst: Das Gehäuse und andere elektronische Komponenten gehören zu den Elektronikabfällen. Diese sollten zu speziellen Sammelstellen für Elektroschrott gebracht werden.

Quellen: Bußgeldkatalog.org, eigene Recherche

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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