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Hauptuntersuchung: Wichtige Pflicht – wer das übersieht, zahlt 60 Euro Strafe

Um eine Hauptuntersuchung beim TÜV oder anderen zugelassenen Stellen kommst du nicht herum. Genau deshalb kann es manchmal auch teuer werden.

Prüfer bei der Untersuchung eines Fahrzeugs
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Hauptuntersuchung: Neue TÜV-Pflicht kostet extra

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Was im Volksmund oft synonym selbst als „TÜV“ bezeichnet wird, ist eigentlich die sogenannte Hauptuntersuchung (HU), die neben dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) auch durch andere Organisationen durchgeführt wird. Allen gleich ist die Strafe, wenn der gesetzlich verbindliche Termin dafür nicht eingehalten wird.

TÜV und Co.: Das gibt es zur HU zu wissen

Hinter der HU steckt eine in Deutschland vorgeschriebene Überprüfung von Kraftfahrzeugen, die durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt ist. Ihr Zweck: Die Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit von verkehrsteilnehmden Fahrzeugen sicherzustellen

Dazu gehören gleich mehrere Prüfungen und Tests an verschiedenen Teilen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen festzustellen:

  • Bremsen: Überprüfung der Bremsleistung und des Zustands der Bremsen.
  • Lenkung: Kontrolle der Lenkung auf Spiel und Funktion.
  • Fahrwerk: Untersuchung des Zustands der Stoßdämpfer, Federn und Achsen.
  • Lichtanlage: Überprüfung aller Lichter und Beleuchtungseinrichtungen.
  • Reifen: Kontrolle der Reifen auf Profiltiefe, Abnutzung und Beschädigungen.
  • Abgasanlage: Messung der Abgaswerte zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit.
  • Fahrzeugidentifikation: Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Fahrgestellnummer.

Neben dem TÜV, der wahrscheinlich bekanntesten Anlaufstelle, gibt es noch drei weitere zugelassene Prüfeinrichtungen, an die du dich wenden kannst:

  • DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein)
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)

Termin für die Hauptuntersuchung verpasst? So teuer wird es

Wann du zum „TÜV“ musst, hängt von deinem Gefährt ab. Für Neuwagen beispielsweise ist die HU drei Jahre nach der Erstzulassung fällig. Für alle anderen gilt es, im Abstand von zwei Jahren nach der initialen beziehungsweise letzten Überprüfung beim zuständigen Ansprechpartner vorstellig zu werden.

Solltest du den Termin für deine Hauptuntersuchung allerdings verpassen, können verschiedene Strafen und Konsequenzen drohen. Diese beginnen laut Bußgeldkatalog bei vergleichsweise kleinen Beträgen und orientieren sich daran, wie viel Zeit die Verspätung umfasst.

Mögliche Bußgelder:

  • Bis zu 2 Monate: In der Regel keine Geldbuße, jedoch eine Verwarnung.
  • Mehr als 2 Monate: Es droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
  • Mehr als 4 Monate: Das Verwarnungsgeld erhöht sich auf 25 Euro und es kommt eine vertiefte HU hinzu, was zusätzliche Kosten verursacht.
  • Mehr als 8 Monate: Das Bußgeld steigt auf 60 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Noch unbequemer wird es, wenn du mit ungültiger Plakette von der Polizei erwischt wirst. Stellt man bei einer Kontrolle das überschrittene Ablaufdatum fest, wird dies notiert und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Sollte es sogar zu einem Unfall kommen und die HU ist abgelaufen, kann dies Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung kürzen oder Regressforderungen stellen.

Bedenke zudem immer: Auch wenn du die Hauptuntersuchung bei TÜV und Co. verspätet nachholst, bleibt der nächste Termin dennoch unverändert, basierend auf dem ursprünglich vorgesehenen. Eine Verschiebung um die Verspätungszeit gibt es für Betroffene nicht.

Quellen: Bußgeldkatalog

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