Die Heizperiode beginnt in der Regel erst wieder im Oktober, je nach Region und Wetterlage vielleicht etwas früher oder später. Viel wichtiger ist in diesem Jahr allerdings, ob du unter anderem mit einem Kamin für Wärme sorgst. Denn bestimmte Modelle sind demnächst nicht mehr gesetzlich erlaubt.
Heizen mit einem Kamin: Diese Regel tritt bald in Kraft
Wie Finanztip berichtet, geht es im Detail um Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 hergestellt wurden. Dazu gehört unter anderem der sogenannte Schwedenofen, ein freistehender Heizkörper, den man hauptsächlich mit Holz oder Holzbriketts befeuert. Derartige Modelle werden recht häufig als zusätzliche Wärmequelle in Wohnräumen eingesetzt, aber auch, um Atmosphäre zu schaffen.
Bis Ende 2024 müssen ebendiese allerdings nachgerüstet werden, um die Emissionsgrenzen einzuhalten, die man im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt hatte. Dort ist als „Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme“ der 31. Dezember 2024 ausgewiesen.
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So teuer kann es werden
Solltest du auf diese Weise heizen und den Anforderungen nicht bis zum Ende der Frist nachkommen, drohen Finanztip zufolge bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Gleiches gilt den Fachleuten wohl auch für Pellet- oder Hackschnitzelheizungen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb gegangen sind.
Um herauszufinden, ob dein Kamin von der Regelung betroffen ist oder schon alle Anforderungen erfüllt, kannst du laut den Expert*innen die Datenbank von HKI Cert nutzen. Vergleiche dazu die Modellnummer auf deinem Typenschild mit den aufgeführten Exemplaren. Alternativ kannst du aber auch deinen Schornsteinfeger befragen.
Quellen: Finanztip, Bundesministerium der Justiz, HKI Cert
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