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Abgasuntersuchung: Diese Werte sollte sie nicht überschreiten

Damit die Feinstaub- und Umweltbelastung sich in Grenzen hält, müssen auch Autofahrer*innen ihren Teil dazu beitragen. Dabei sind bestimmte Kontrollen besonders wichtig.

Auto von hinten bei einer Abgasuntersuchung.
© U. J. Alexander - stock.adobe.com

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In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung, die StVO, wie wir unser Auto im Stand benutzen dürfen. Beachte unbedingt diese Regeln!

Alle Autobesitzer*innen in Deutschland kennen die lästige Pflicht, ihr Fahrzeug alle paar Jahre einer Hauptuntersuchung (HU) unterziehen zu lassen. Dazu kommt aber auch die Abgasuntersuchung. Welche Parameter dort genau geprüft werden, kommt auf den Motor an.

Abgasuntersuchung: Dazu ist sie da

Autos, wie viele andere Gebrauchsgegenstände auch, unterliegen dem Verschleiß. Sie nutzen sich über die Zeit ab und verschlechtern sich, was immer wieder Ausbesserungen erfordert. Damit sichergestellt werden kann, dass Probleme frühzeitig festgestellt werden, prüfen große Vereine die Pkws in Deutschland ständig auf Herz und Nieren. Neben den mechanischen Kontrollen ist dabei aber auch die Abgasuntersuchung (auch AU genannt) entscheidend.

Diese orientiert sich an den zulässigen Grenzwerten für verschiedene Abgase und misst dann bei den einzelnen Fahrzeugen, ob sie eingehalten werden. Das wird allerdings nicht erst seit neustem gemacht. Die Abgasuntersuchung ist bereits seit 1985 bei fast allen Autos in Deutschland Pflicht. Allerdings wurde diese erst ab 2010 gemeinsam mit der HU durchgeführt, zuvor vergaben die Prüfvereine jeweils einzelne Termine für die beiden Untersuchungen.

Hinweis: Eine AU ist nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder verpflichtend.

Für die Abgasuntersuchung hilft eine Reinigung zwar normalerweise nicht besonders, für die Hauptuntersuchung hingegen schon. Wenn du optimal auf deine HU vorbereitet sein willst, empfiehlt es sich, ein sauberes Auto zu haben. Mit den richtigen Mitteln wie dem Reinigungsset von SONAX 🛒 ist das auch problemlos möglich. Etwas preiswerter, aber nahezu ebenso hilfreich ist dagegen die Version von KEYAYE 🛒.

Lesetipp: TÜV-Plakette lesen: So geht es

Diese Werte sollte eine Abgasuntersuchung nicht überschreiten

Um genau prüfen zu können, ob ein Auto die staatlichen Vorgaben einhält, werden bei der Abgasuntersuchung verschiedene Stoffe gemessen. Diese unterscheiden sich mitunter bei Benzinern und Dieselmotoren voneinander. Bei Benzinern sind Kohlenstoffmonooxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stickoxide (NOx) die relevanten Stoffe. Entscheidend ist darunter aber der Kohlenstoffmonooxid-Gehalt. Dieselmotoren hingegen müssen vor allem im Bereich der Rußpartikel bei der Prüfung überzeugen.

Bei Benzinern liegt der feste Wert, der bei einer Abgasuntersuchung nicht überschritten werden dürfen, bei 3,5 Prozent Kohlenstoffmonooxid. Das gilt allerdings nur, wenn diese über einen ungeregelten oder gar keinen Katalysator verfügen. Ist ein geregelter Katalysator vorhanden, sind meist maximal 0,3 Prozent erlaubt. Beim Dieselmotor gestaltet sich die Rechnung etwas komplexer, dort wird vor allem der „Trübungswert des Abgases“ berechnet.

Dabei wird untersucht, wie stark das Abgas aus dem Auspuff durch Rußpartikel getrübt wird. Die Prüfer*innen errechnen bei der Abgasuntersuchung hier den sognannten k-Wert, der dann in „m-1“ angegeben wird. Bei den meisten Fahrzeugen gilt dabei der Grenzwert von 2,5 m-1. Pkws, die von der Euro4-Norm betroffen sind, müssen hingegen sogar 1,5 m-1 erfüllen, wie der Bussgeldkatalog schreibt.

Diese Autos brauchen keine AU

Bei einer nichtbestandenen Abgasuntersuchung können hohe Kosten drohen. Deswegen ist es wichtig, diese auch immer zu absolvieren. Sollte bei deinem Fahrzeug etwas im Argen liegen, wird es so wenigstens frühzeitig erkannt, und dir bleiben mögliche unbequeme Zahlungen erspart.

Aber nicht jedes Auto muss eine Abgasuntersuchung durchführen lassen. Bei Elektroautos beispielsweise ist diese keine Pflicht, da hier keine Abgase ausgestoßen werden. Außerdem dürfen auch Verbrenner, die nur über drei Räder verfügen, vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden oder unter 400 Kilogramm wiegen, auf die AU verzichten.

Quellen: Bussgeldkatalog

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