Ein Autofahrer legte Einspruch gegen ein Bußgeld ein, nachdem er die Geschwindigkeitsbegrenzung um 86 Kilometer pro Stunde (km/h) überschritten hatte. Die Behörden hatten wegen einer Lkw-Kontrolle ein temporäres Tempolimit von 60 km/h mit klappbaren Schildern eingerichtet. Der Fahrer ignorierte die Schilder und wurde mit 146 km/h geblitzt. Dafür erhielt er ein Bußgeld von 900 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Dagegen wollte er sich juristisch wehren.
Tempolimit: Gericht findet klare Worte
Als Begründung gab er an, die Beschilderung sei unklar und verwirrend gewesen. Seine Verteidigung legte Fotos vor, die das Tempolimit und ein Überholverbot für Lkw und Busse zeigten. Er behauptete, die Schilder falsch verstanden zu haben und nicht absichtlich zu schnell gefahren zu sein. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Es entschied, dass die Schilder eindeutig waren und kein Raum für Missverständnisse bestand.
„Was an dieser einfach zu verstehenden Beschilderung ‚verwirrend‘ sein soll, wird nicht ausgeführt und ist auch sonst nicht ersichtlich“, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer Pressemitteilung. „Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen.“
Weil die Tat vorsätzlich begangen wurde, hätte das Gericht das Bußgeld eigentlich noch erhöhen können. Doch nach dem Einspruch war das nicht mehr möglich. Das Fahrverbot blieb bestehen, und der Fahrer musste zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen.
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Urteil ist endgültig
Das Argument des Fahrers, dass er den Führerschein für die Arbeit brauche, überzeugte das Gericht nicht. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, kann nicht automatisch auf eine mildere Strafe hoffen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn nachweislich der Job oder die Existenz auf dem Spiel steht. Solche Beweise legte er nicht vor.
Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden. Es zeigt klar, dass Verkehrsregeln auch dann gelten, wenn sie jemand als verwirrend empfindet. Wer absichtlich gegen Tempolimits verstößt, muss mit harten Strafen rechnen.
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Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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