Scarlett Johansson (36) bekommt Unterstützung aus der Marvel-Familie. Nach ihrer Klage gegen den Disney-Konzern, der ihr Marvel-Spektakel „Black Widow“ mutmaßlich entgegen vertraglicher Absprache auf dem hauseigenen Streaming-Dienst Disney+ veröffentlichte, stellte sich mit Elizabeth Olsen (32) jetzt eine Kollegin an ihre Seite. Olsen ist sowohl in den MCU-Blockbustern um die „Avengers“ als auch bei Disney+ in der Serie „WandaVision“ als Scarlet Witch zu sehen.
Scarlet springt Scarlett bei
In einem Gespräch mit der Zeitschrift Vanity Fair, die sie gemeinsam mit Schauspielkollege Jason Sudeikis (45) interviewte, hat sich nun Elizabeth Olsen an die Seite von Scarlett Johansson gestellt. Nicht selbstverständlich, da Olsen gerade bei Disney+ mit der Serie „WandaVision“ Erfolge feierte.
Über die Klage sagte Olsen gegenüber Vanity Fair: „Ich denke, sie ist so stark und als ich das gelesen habe, dachte ich: ‚Gut für dich, Scarlett'“. Auch Sudeikis bewunderte Johanssons juristischen Schritt „Ich denke, es ist angemessen knallhart und brandaktuell“. Um die Kollegin, deren geplante gemeinsame Projekte Disney angeblich auf Eis gelegt hat, macht sich Olsen keine Sorgen. Sie fürchtet eher, dass kleine Arthouse-Filme unter der Stärke der Streamingdienste, die durch die Corona-Pandemie noch vergrößert wurde, leiden könnten, weil sie nicht mehr den Weg in die Kinos finden.
Disney will außergerichtlichen Vergleich
Zum Hintergrund: Scarlett Johansson hatte Disney verklagt, da die Firma den Film „Black Widow“ der Konzerntochter Marvel Studios kurz nach dem Kinostart auch auf der hauseigenen Streaming-Plattform Disney+ herausgebracht hat. Das soll laut Johanssons Anwälten ihren Kontrakt verletzt und ihr Gehaltseinbußen eingebracht haben, da die Gage an den Ertrag an den Kinokassen geknüpft war.
In die Causa Johansson vs. Disney kam kürzlich neue Bewegung. Wie unter anderem der Hollywood Reporter berichtete, strebt Disney einen Vergleich vor einem Schiedsgericht an. Der Konzern gab an, für einen möglichst breiten Kinostart von „Black Widow“ gesorgt zu haben. Im Vertrag sollen nicht nur die exklusiv die Kinoerlöse, sondern auch die Einnahmen durch Streaming berücksichtigt worden sein. Johanssons Anwalt lehnte eine außergerichtliche Einigung ab.