Informationen zufolge, die der Süddeutschen Zeitung, dem WDR und NDR vorliegen, setzt das BKA den umstrittenen Staatstrojaner derzeit in laufenden Verfahren ein, um Smartphones und Tablets zu überwachen. Eine Software dieser Art soll Sicherheitslücken ausnutzen, um so auf Daten und Dokumente von verdächtigen Personen zugreifen zu können.
Kommt die Software zum Einsatz, soll sie bei verschlüsselten Messengerdiensten wie WhatsApp und Signal mitlesen können. Dazu muss der Trojaner zunächst manuell auf einem Smartphone oder Tablet installiert werden. Von dort macht er dann Screenshots von angezeigten Nachrichten und übermittelt diese an die Ermittler.
Kritiker fürchten Missbrauch und massive Eingriffe durch Staatstrojaner
Kritik gibt es vor allem daran, dass durch den Staatstrojaner Datenschutz und Grundrechte missachtet werden könnten. Auch der Missbrauch bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken durch Behörden wird befürchtet. Verbraucherschützer hatten deshalb in der Vergangenheit bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, weil der Staatstrojaner einen massiven Eingriff in das Kommunikationsgeheimnis darstelle.
Ermittler rechtfertigen sich durch „erhebliche Überwachungslücken“
Aus Sicht der Strafverfolger sei der Bundestrojaner wiederum wichtig, da man bereits seit Jahren nicht mehr effektiv im Netz ermitteln könne. Das Problem: Nicht nur die Gesellschaft verlagert ihre Kommunikation in Chats, sondern auch Kriminelle. Dort seien die Nachrichten deutlich stärker verschlüsselt und seien so einbruchsicher, auch vor Ermittlern.
Die daraus resultierenden, „teils erheblichen Überwachungslücken“ könnten so geschlossen werden, weswegen Strafverfolger große Hoffnungen in die in offiziellen Kreisen als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)“ bekannte Software setzen.
Messenger-Überwachung auch ohne Spionage-Software möglich
Die Süddeutsche Zeitung verweist allerdings darauf, dass Ermittler bisher auch ohne Staatstrojaner recht erfolgreich vorgehen konnten. So wäre es ihnen im vergangenen Halbjahr zwei Dutzend Mal gelungen, Messenger zu überwachen – unter anderem durch die einfache Anmeldung eines Zweitgerätes auf dem Konto eines Verdächtigen. Durch dieses Verfahren war es dem BKA beispielsweise 2015 möglich, über Monate hinweg die Chat-Kommunikation der rechtsextremen Gruppierung „Oldschool Society“ mitzuverfolgen.
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Mehr Informationen zum Staatstrojaner:
- Sicherheitspaket: Massive Kritik an Überwachungsprogramm
- Trojaner-Gesetz: Deutschland wird Chatverläufe auf Whatsapp und Co. überwachen
- Deutscher Richterbund stellt sich gegen Kritik an WhatsApp-Überwachung
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Frei gemacht wurde der Weg für den Bundestrojaner bereits im Juli 2017, als der Bundesrat den vorliegenden Gesetzesentwurf passieren ließ. Erst kurz zuvor hatte die Welt am Sonntag unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, dass der für rund 5,8 Millionen Euro entwickelte Staatstrojaner allerdings weitestgehend unbrauchbar sei, weil er aus Ermittlersicht fast nichts könne.