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Gut verstecktes Verkehrsschild: Dieses Zeichen zu übersehen, kostet dich Strafe

Wer sich Laternen an der Straße genauer anschaut, entdeckt daran manchmal einen rot-weißen Ring. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Verkehrszeichen.

Verkehrsschilder auf der Autobahn
© Getty Images/ Thomas Winz

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Der sogenannte Laternenring, das Verkehrszeichen 394, ist eines der ältesten Exemplare seiner Art. Erwähnt wurde es bereits in der Straßenverkehrsordnung von 1937 und kann auch heute noch für Bußgelder sorgen.

Das steckt hinter Verkehrszeichen 394

Das Verkehrszeichen 394 gilt in Deutschland und Österreich als offizieller Hinweis wie Nordbayern.de berichtet. Der Aufkleber ist rot mit weißem Rand oben und unten und zieht sich auf einer Höhe von rund 1,50 bis 1,80 Metern einmal komplett um den Laternenmast. In der Anlage 3 des Paragraphen 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu:

„Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.“

Im Detail bedeutet dies folgende Verpflichtung: Solltest du in der Nähe einer mit dem Verkehrszeichen markierten Laterne parken, diese also nicht über die ganze Nacht eingeschaltet bleibt, musst du dein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmenden sichtbar machen. Dies ist durch das Einschalten von Stand- oder Parklicht möglich.

Diese Bußgelder drohen

Wenn du das Verkehrszeichen missachtest, dein Auto nicht entsprechend beleuchtest und dadurch einen Unfall verursachst, kann es teuer werden. Unter Umständen musst du sogar einen Teil der Kosten am entstandenen Schaden tragen.

Dem Bußgeldkatalog zufolge, droht dir ein Bußgeld von 20 Euro oder sogar 35 Euro, wenn dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß beleuchtet ist:

Haltendes Fahr­zeug nicht vorschrifts­mäßig be­leuchtet20 €
…mit Sachbe­schädigung35 €
Bußgeldtabelle Warnzeichen und Beleuchtung

Übrigens: Bei einem recht neuen Verkehrsschild musst du sogar mit 150 Euro Strafe rechnen, solltest du es übersehen und erwischt werden.

Quellen: Bußgeldkatalog, Nordbayern.de

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