Die Umstellung erfolgt im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung der deutschen Bundesregierung. Durch die Pflicht zur Registrierung mit Klardaten soll eine Sicherheitslücke geschlossen werden.
Datenerfassung notwendig
Um ab Samstag eine neue Prepaid-SIM-Karte benutzen zu können, muss dem Provider der Ausweis vorgelegt werden. Da die Aktivierung der Karte nur noch mit den entsprechenden Daten zulässig ist, werden sie vom Mobilfunkanbieter auch erfasst. Die geschieht entweder persönlich im jeweiligen Ladengeschäft oder per Video-Ident am Smartphone, Tablet oder PC, wenn die SIM-Karte beispielsweise bei einem Lebensmitteldiscounter oder im Online-Handel erworben wurde.
Prepaid-SIM-Karten werden nicht teurer
Obwohl die Erfassung für die Provider mit Kosten verbunden ist, heißt es bisher, dass sich die Preise der Prepaid-SIM-Karten dadurch nicht erhöhen werden. Somit bleiben vorerst auch kostenlose Online-Angebote bestehen.
Schon aktivierte Karten müssen nicht registriert werden
Bereits aktivierte SIM-Karten sind übrigens nicht betroffen. Lediglich jene, die ab Samstag über die Ladentheke gehen, müssen mit dem neuen Verfahren freigeschaltet werden. Eine Nacherfassung oder Datenüberprüfung ist nicht vorgesehen.