Fast in jedem Monat erwarten uns gesetzliche oder andere Änderungen. So auch im September 2023. Für einige können diese einen goßen Unterschied machen und beispielsweise mehr monatlich verfügbares Einkommen mit sich bringen. Andere wiederum bedeuten Fristen, die man nicht unbedingt versäumen sollte.
September 2023: Hier solltest du dich beeilen
Für alle, die noch studieren, ihre Steuerklärung selber machen, Rente beziehen und/oder einen Führerschein besitzen, bringt der September 2023 interessante Veränderungen. Diese zu kennen, kann unter Umständen hilfreich sein, vor allem, wenn es um einzuhaltende Fristen für wichtige Anträge geht.
Was in diesem Monat ansteht, betrifft im Konkreten die folgenden Dinge: So endet der Zeitraum für die einmalig an Studierende ausgezahlte Energiepauschale, das Verfahren zur digitalen Kfz-Zulassung wird komfortabler und das Steuer-Portal Elster erneuert seine Nutzungsbedingungen.
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Neuerung #1: Steuererklärung abgeben und auf Elster achten
Ganz offiziell endet am 30. September 2023 zunächst die Frist für deine Steuerklärung 2022. Da es sich dabei um einen Samstag handelt, verschiebt sich diese aber auf den folgenden Montag, also den 2. Oktober 2023. Hier hört das Thema Steuern allerdings noch nicht auf.
Wer nämlich zur Erstellung auf das Portal Elster zurückgreift, sollte sich die neuen Nutzungsbedingungen anschauen, die ab dem 18. September in Kraft treten. Dann nämlich wird es nicht mehr möglich sein, unbegrenzt Nachrichten im privaten Mail-Postfach bei Elster zu speichern.
Diese werden nur noch ein Jahr lang archiviert, es sei denn, sie sind der Rubrik „wichtig“ zugeordnet. Achtung: Ab dem 18. September löscht Elster alle Nachrichten, die die neue Ablauffrist überschreiten. Digitale Dokumente wie Bescheide sollen davon allerdings ausgenommen sein.
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Neuerung #2: Energiepreispauschale für Studierende
Bis zum 30. September 2023 können Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler noch einen Antrag auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung ist dazu gedacht, die gestiegenen Energiekosten abzufedern.
Dass es diese Pauschale gibt, wissen viele anscheinend noch nicht. So sollen laut Bundesregierung bisher erst 75 Prozent der Berechtigten darauf zurückgegriffen haben. Wer das Geld also schnell noch beantragen möchte, kann dies bis zum Ablauf der Frist über das entsprechende Online-Portal tun.
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Neuerung #3: Zahlungen aus Renten-Härtefallfonds
Ebenfalls bis zum 30. September 2023 sind noch Anträge auf Zahlungen aus den sogenannten Renten-Härtefallfonds möglich. Dabei handelt es sich dem mdr zufolge um Geldmittel zur „Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung aus der ehemaligen DDR, sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer“.
Die Höhe der Einmalzahlung liegt bei 2.500 Euro. Wer am 7. März in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen oder Bremen gewohnt hat, erhält zusätzliche 2.500 Euro. Das liegt daran, dass diese Länder der Stiftung des Bundes, die die Einmalzahlung trägt, bis zu dem Stichtag beigetreten waren.
Die Voraussetzungen, die für einen Antrag erfüllt werden müssen, hat der Bund im Detail aufgelistet. Auch das notwendige Formular finden Berechtigte online zum Ausfüllen.
Neuerung #4: Kfz-Zulassung wird leichter
Schon seit dem 1. September 2023 gibt es eine Änderung bei der Kfz-Zulassung. Wer sich nämlich direkt online darum kümmert, kann mit der entsprechenden Bestätigung spätestens zehn Tage danach direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Nach der Frist müssen die jeweiligen Fahrzeugpapiere und Plaketten vorliegen.
Ein zusätzlicher Vorteil liegt angeblich im Preis. So soll das Zulassungsverfahren online laut Verkehrsministerium auch deutlich kostengünstiger als die Anmeldung in der Behörde vor Ort sein.
Quellen: Elster, einmalzahlung200.de, Bundesregierung, mdr, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Verkehrsministerium
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