#3 Achte auf die Lohnsteuerermäßigung
Du kannst dir von deinem Finanzamt einen Freibetrag für deine regelmäßigen Ausgaben eintragen lassen. Das heißt für Fahrtkosten, Fortbildungen, Kinderbetreuung und ähnliches. Achtung: Bei einem ersten Antrag musst du mindestens 600 Euro an entsprechenden Kosten nachweisen. Fallen dir nur Werbungskosten, also für Fahrten oder andere berufsbezogene Dinge, an, müssen es dagegen mindestens 1.600 Euro sein.
Wird dir der Freibetrag gewährt, steigt dein Netto-Gehalt laut Finanztip dafür um mehrere hundert Euro. Wie eine entsprechende Beantragung der Lohnsteuerermäßigung funktioniert, erklärt Finanztip noch einmal gesondert.