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Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss: Diese Strafe soll dir überraschend erspart bleiben

Manchmal macht man einfach Fehler im Leben. Dazu gehört unter anderem, nach dem ordentlichen Konsum von Alkohol auf dem Fahrrad durch die Gegend zu sausen. Doch diesbezüglich gab es jetzt ein überraschendes Urteil.

Ein E-Bike auf einer herbstlichen Allee.
© Maryana - stock.adobe.com

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Am Ende einer feucht-fröhlichen Nacht kann man das teure Taxi nehmen oder riskieren, im öffentlichen Nahverkehr einzuschlafen. Alternativ gibt es immer noch das Fahrrad oder E-Bike. Wer aber betrunken fährt und erwischt wird, riskiert Konsequenzen. Doch ausgerechnet die ultimative Strafe soll nun nicht mehr verhängt werden können.

Betrunken auf dem Fahrrad oder E-Bike: Kein Fahrverbot laut Urteil

Wer körperlich wie mental nicht fit ist und insofern dieser Zustand vor allem Drogen und anderen Mitteln geschuldet ist, stellt eine erhebliche Gefährdung im Straßenverkehr dar und sollte deshalb unbedingt nicht daran teilnehmen. Das wird auch normalerweise sehr streng geregelt, wobei allgemeinhin eine Grenze von 0,5 Promille im Blut angesetzt wird – aber gilt das auch für Alkohol auf dem Fahrrad oder ähnlichen Gefährten wie E-Bikes?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat nun hierzu ein neues Urteil verkündet, wie t-online unter Berufung auf die Nachrichtenagentur afp berichtet. Und obwohl man eine ebenso strenge Vorgabe erwarten dürfte, sieht es doch anders aus: Tatsächlich dürfen Behörden keine Fahrverbote für Fahrräder und E-Scooter verhängen. Bislang gilt nach der deutschlandweit gültigen Fahrerlaubnisverordnung, dass das Führen von Fahrzeugen untersagt werden kann, sollte sich eine Person als ungeeignet erweisen. Dabei geht es vor allem um Alkohol- und Drogeneinfluss.

Auch gut zu wissen: Betrunken Fahrradfahren mag jetzt zwar gesondert geregelt werden. Bei Kfz sieht es mit Alkohol am Steuer aber anders aus. Wir sagen dir, welche Strafen dich erwarten können und was du sonst noch beachten musst.

Keine Übertragung der Maßstäbe

Zuvor war umstritten, ob es denn überhaupt Verbote für Fahrzeuge geben kann, für die man aber keinen Führerschein benötigt. Da dies bei Kfz der Fall ist, galt es zu klären, ob die dort geltenden Maßstäbe übertragen werden können. Doch der Urteilssprechung nach gebe es keine entsprechende Grundlage dafür.

Dabei wird vor allem mit einem anderen Gefahrenpotenzial argumentiert, das von Fahrrädern und E-Scootern im Vergleich zu anderen Gefährten ausgeht. Da auch E-Bikes bis 25 km/h keinen Führerschein benötigen, dürften diese mitgemeint sein. Der Freistaat Bayern kann jedoch gegen das Urteil Revision einlegen, sofern er Bedarf danach sieht. Und natürlich sollte das Ergebnis nicht als Freifahrtschein verstanden werden, mit Alkohol auf dem Fahrrad die Straßen unsicher zu machen.

Und: Zwar soll kein Verbot mehr für Fahrräder, E-Scooter oder E-Bikes ausgesprochen werden können. Wer aber mit 1,6 Promille dennoch erwischt wird, kann den Führerschein trotzdem verlieren.

Quelle: afp (via t-online)

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