Viele Hauseigentümer*innen in Deutschland machen sich seit die Ampel-Koalition gescheitert ist Sorgen, dass sie die Heizungsförderung verlieren könnten. Denn: Die Union hat mehrfach angekündigt, das Heizungsgesetz rückabwickeln zu wollen. Diese Unsicherheit sorgt dafür, dass immer mehr Menschen einen Förderantrag stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz meldet einen deutlichen Anstieg, aber es bleibt unklar, wer genau gefördert wird und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Fördern mit dem Heizungsgesetz
Die Förderung läuft über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Du kannst deinen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Wie viel Geld du bekommst, hängt von vier Faktoren ab:
- 30 % Grundförderung erhalten alle unabhängig von weiteren Bedingungen, wenn eine förderfähige Maßnahme umgesetzt wird.
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus werden gewährt, wenn besonders schnell auf eine klimafreundliche Heizungsoption umgestellt wird.
- 20 % Einkommensbonus bekommen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
- 5 % Effizienzbonus werden vergeben, wenn eine besonders effiziente Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln installiert wird.
Diese Zuschüsse lassen sich kombinieren, sodass du bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommst. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro, also gibt es maximal 21.000 Euro Zuschuss.
Auch interessant: Merz‘ Heizungsgesetz: Das könnte Eigentümer und Mieter erwarten
In 2 Fällen gehst du leer aus
Allerdings bekommen nicht alle eine Förderung. Falls dein Gebäude jünger als fünf Jahre ist, gibt es kein Geld vom Staat.“Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt“, erklärt so etwa die KfW in den Voraussetzungen für die Förderung.
Auch für die Optimierung einer bestehenden Heizung gibt es nicht immer Zuschüsse: Deine Anlage muss mindestens zwei Jahre alt sein, damit du eine Förderung für Verbesserungen bekommst. „Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mindestens 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann“, betont die BAFA. Wer erst vor Kurzem eine neue Heizung eingebaut hat und sie jetzt effizienter machen will, geht leider leer aus.
Hinzu kommt: Die Fördermittel sind begrenzt, und eine Antragstellung garantiert nicht automatisch eine Auszahlung. Besonders in Zeiten hoher Nachfrage kann es sein, dass Fördermittel bereits ausgeschöpft sind, bevor dein Antrag bearbeitet wurde. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über aktuelle Programme und Budgetgrenzen zu informieren.
Unabhängig davon bleibt es wichtig, sich vor einer Entscheidung ausführlich beraten zu lassen. Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, und oft sind Fachunternehmen erforderlich, um die Anforderungen zu erfüllen. Wer sich nicht genau an die Vorgaben hält, riskiert ebenfalls, leer auszugehen.
Auch interessant: Aus für Heizungsgesetz und Bürgergeld? Söder fordert „Politik für die normalen Menschen“
Quellen: Kreditanstalt für Wiederaufbau; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.