Die Installation einer kleinen Solaranlage oder eines Solarpanels auf dem eigenen Dach, um selbst Strom zu erzeugen, ist eine attraktive Option. Wenn du ebenfalls mit dem Gedanken spielst, eine Mini-Photovoltaikanlage zu installieren, gibt es mehrere wichtige Punkte, die du berücksichtigen musst. Dazu gehört unter anderem, sich über die Konsequenzen einer fehlenden Anmeldung deines privaten Balkonkraftwerks zu informieren und welche Strafen möglicherweise auf dich zukommen könnten.
Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Alle Strafen im Überblick
Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Stört das überhaupt?
Während du dir womöglich denkst, dass du deine Mini-Photovoltaikanlage 🛒 oder eben ein Balkonkraftwerk 🛒 gar nicht anmelden musst, müssen wir dich enttäuschen: Um den bürokratischen Mehraufwand kommst du leider nicht herum, wenn du potenziellen Strafen entgehen willst.
Auch für jede Mini-Solaranlage bis zu 600 Watt ist eine Anmeldung bei deinem Netzbetreiber ebenso wie eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Ab 600 Watt ist sogar eine Installation vom Fachmann notwendig. Bei kleineren Anlagen kannst du dies aber ganz einfach selbst tun.
Zusammenfassend gesagt ist also in jedem Fall eine Anmeldung notwendig. Dies hat den Grund, dass auch ein Balkonkraftwerk grundlegend Strom in das öffentliche Netz einspeisen kann – auch, wenn die produzierte Energie üblicherweise von den Haushalten verbraucht wird. Ist dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet, drohen Strafen in Form von Bußgeldern.
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Die gesetzliche Grundlage
Bevor wir dir verraten, welche Strafen drohen, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast, klären wir die gesetzliche Grundlage zunächst einmal. Sämtliche Photovoltaik-Anlagen stehen unter dem Paragraf 9 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG. Jener schrieb bis 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Entscheidend ist dabei, dass ein sogenannter Wechselrichter vorhanden ist, der die Strommenge auf den erlaubten Höchstwert drosselt. Bei größeren Anlagen kommt oft aber auch eine ferngesteuerte Drosselung durch den Netzbetreiber dazu.
Da es jedoch keine Untergrenze für die Auflagen des EEG gab, waren auch Mini-Photovoltaikanlagen von der Regelung betroffen. Dies konnte zur Folge haben, dass du, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast und mehr als 70 Prozent deines Stromertrages ans öffentliche Netz abgibst, also Strafen riskiert hast.
Zumindest die 70 Prozent-Regelung fällt seit Anfang des Jahres aber weg. Bußgelder für eine ausbleibende Anmeldung bestehen allerdings weiterhin.
Wie hoch fallen die Strafen in der Realität aus?
Hast du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet, drohen dir im ersten Moment satte Strafen. Bleibt der entsprechende Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur aus, begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit, die vom Energiewirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.
Glücklicherweise fällt jene Strafe in aller Regel wesentlich humaner aus. Doch dies schützt dich nicht vor dem Gesetz und seit letztem Sommer ist es sogar nötig, Gelder an den Netzbetreiber zu zahlen, solltest du eine nicht angemeldete oder nicht konforme Anlage verwenden. Beispielsweise dann, wenn der falsche Stromzähler genutzt wird, du keinen Wechselrichter dein Eigen nennst oder die Photovoltaik-Anlage mehr als 600 Watt Leistung erzeugt.
Pro Kilowatt installierte Leistung betragen die potenziellen Strafzahlungen bis zu zehn Euro – monatlich. Für den Netzbetreiber zählt hier aber die Gesamtleistung der Solarmodule. Nutzt du also beispielsweise ein Balkonkraftwerk bestehend aus einem Modul mit 400 Watt Leistung, so musst du monatlich ganze vier Euro an deinen Netzbetreiber zahlen. Auf das ganze Jahr gesehen sind dies fast 50 Euro und somit ein mögliches Argument gegen eine eigene Photovoltaik-Anlage.
Dennoch: In den meisten Fällen eines Verstoßes ist die Durchsetzung der Strafzahlungen bei einem nicht angemeldeten Balkonkraftwerk eher unwahrscheinlich. Es ist sogar davon auszugehen, dass ein großer Teil der in Deutschland genutzten Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist.
Allein die Überprüfung und Verfolgung all jener wäre eine wenn überhaupt besonders schwierig zu bewerkstelligende Aufgabe. Übermäßige Bußgelder würden zudem eher vom Umstieg auf die erneuerbaren Energien abschrecken.
Pläne zur Anpassung der Gesetze
Auch, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast und dir so Strafen drohen, gibt es positive Nachrichten für dich: Während es noch zu Beginn keine wirkliche Differenzierung zwischen kleinen oder großen Anlagen gab, sollen die Gesetze künftig angepasst werden, sodass sie eben jenen Punkt berücksichtigen.
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Beispielsweise ist eine Lockerung der Umsatzsteuer beziehungsweise deren kompletter Wegfall laut der Wirtschaftswoche für kleinere Anlagen, die bis zu 30 Kilowatt Leistung erzielen, durchaus vorstellbar. Ein entsprechender Entwurf kam vom Bundesfinanzministerium.
Außerdem beginnen immer mehr Netzbetreiber damit, den Anmeldungsprozess für ein Balkonkraftwerk stark zu vereinfachen, um Neueinsteigern die Türen zu den erneuerbaren Energien und der damit einhergehenden, umweltfreundlichen Produktion von Strom zu öffnen.
Quellen: eigene Recherche, Wirtschaftswoche
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